In unserer GMP-News vom 9. März 2005 hatten
wir bereits über die Revision von EU-GMP-Anforderungen berichtet. Im
Folgenden berichten wir über weitere Veränderungen, die sich u.a. durch
das neue Concept Paper der Ad Hoc GMP Inspection Group der EMEA ergeben.
Ab Oktober 2005 werden die
Anforderungen aus der RICHTLINIE 2001/83/EG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. November 2001 (1) sowie deren seitherige
Änderungen in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen für die
Herstellung von Human- und Tierarzneimitteln nur noch Wirkstoffe verwendet
werden, die nach den Regeln der guten Herstellungspraxis für Wirkstoffe
hergestellt wurden (s. Article 46f of Directive 2001/83/EC as amended by
Directive 2004/27/EC and Article 50f of Directive 2001/82/EC as amended by
Directive 2001/82/EC as amended by Directive 2004/28/EC; 2, 3) (s.
nachfolgende Zitate aus den entsprechenden deutschen Übersetzungen der
entsprechenden Richtlinien):
Artikel 46f der RICHTLINIE 2004/27/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur
Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel
sowie
Artikel 50 f der RICHTLINIE 2004/28/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur
Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel
"(...) die Grundsätze und Leitlinien guter Herstellungspraxis
für Arzneimittel einzuhalten und als Ausgangsstoffe nur Wirkstoffe zu
verwenden, die gemäß den ausführlichen Leitlinien guter
Herstellungspraxis für Ausgangsstoffe hergestellt wurden (...)"
Die ‚ausführlichen Leitlinien guter Herstellungspraxis für
Wirkstoffe' wurden in der EU im November 2000 als Annex 18 zum EG
GMP-Leitfaden veröffentlicht. Annex 18 in seiner derzeit gültigen
Fassung gilt nur für die Herstellung von Wirkstoffen für
Humanarzneimittel. Gemäß der neuen EU Gesetzgebung müssen zukünftig
auch GMP-Leitlinien für Wirkstoffe zur Herstellung von Tierarzneimitteln
erlassen werden (s. nachfolgende Zitate):
Artikel 47 der RICHTLINIE 2004/27/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur
Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel
"Die Grundsätze der guten Herstellungspraxis für als
Ausgangsstoffe verwendete Wirkstoffe nach Artikel 46 Buchstabe f) werden
in Form ausführlicher Leitlinien verabschiedet.
Artikel 51 der RICHTLINIE 2004/28/EG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie
2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel
"(...) "Die Grundsätze guter Herstellungspraxis für die
Herstellung von als Ausgangsstoffe verwendeten Wirkstoffen nach Artikel 50
Buchstabe f) werden in Form ausführlicher Leitlinien verabschiedet. (...)"
Um diese Anforderungen erfüllen zu können, haben sich die EU
Mitgliedstaaten nach entsprechenden Diskussionen mit der ‚ad hoc GMP
Inspection services group' der EMEA – darauf geeinigt, dass
"(…) Annex 18 will no longer be considered as annex, but it
will form a new, Part II of the EU GMP (…)" (4).
Zukünftig soll der EG-GMP-Leitfaden in zwei Teile gegliedert sein:
Part I für Fertigarzneimittel
Part II für Wirkstoffe zur Herstellung von Human- und
Tierarzneimitteln
In Vorbereitung auf die Neugliederung des EG-GMP-Leitfadens wurde ein
neuer Entwurf für den Einleitungstext zu Annex 18 EG-GMP-Leitfaden (‚Gute
Herstellungspraxis für Wirkstoffe') veröffentlicht (5). Danach ist es
vorgesehen, den Geltungsbereich des Annex 18 EG-GMP-Leitfadens zukünftig
auf Wirkstoffe zur Herstellung von Tierarzneimitteln zu erweitert (
"(…) These guidelines apply to the manufacture of active
substances for medicinal products for both human and veterinary use
with the exception of ectoparaciticides (…)" ; see 1.2 Scope of
the revised introductory section of the current GMP annex 18, (5)).
Im Rahmen der Neugliederung des EG-GMP-Leitfadens wird es darüber
hinaus notwendig sein, einige der bisherigen Ergänzungen zum
EG-GMP-Leitfaden zu ändern, "(…) to ensure they provide
appropriate supplementary guidance to the new Part II and to deal with any
gaps and overlaps. At the same time the opportunity will be taken to
update the annexes in the light of scientific and technical progress. (…)"
(4). Daher werden in dem Concept Paper der Ad Hoc GMP Inspection Service
Group Änderungen des Annex 2 (Biologische Produkte), Annex 3
(Radiopharmazeutika), Annex 6 (Medizinische Gase) aufgeführt, die auf den
aktuellen Stand der Technik zu bringen sind. Außerdem sind
Überschneidungen in den Annexen 2 und 6 sowie Annex 7 (Pflanzliche
Arzneimittel) vorhanden, die beseitigt werden müssen.
Kommentierungen zum 'Concept Paper' werden bis zum 31. August 2005
berücksichtigt (4).
Die Auswirkungen der neuen EU-Vorgaben zur GMP-gerechten
Wirkstoffherstellung ist u.a. Gegenstand der 8th European Conference on Active
Pharmaceutical Ingredients, die vom 12.-14. Oktober erstmals in Berlin
stattfindet. Horchrangige Referenten, u.a. von der EU und FDA, sowie über
200 Teilnehmer aus Europa und Übersee werden wieder erwartet. Bitte
reservieren sie rechtzeitig, da die Konferenz der APIC wahrscheinlich
ausgebucht sein wird.
Weitere Veranstaltungen zu GMP Compliance bei der Wirkstoffherstellung:
Ad Hoc GMP Inspections Services, Concept Paper on the revision of some
annexes to the European GMP Guide in the context of the GMP for active
substances, May 2005; http://www.emea.eu.int/Inspections/docs/CP%20A2to7.pdf
Draft revision of the introductory section of the current GMP annex 18:
Medicinal Products for Human and Veterinary Use: Good Manufacturing
Practice
Basic Requirements Part II: The Principles of Good Manufacturing
Practice for Active
Substances used as Starting Materials, 4 March 2005; http://dg3.eudra.org/F2/eudralex/vol-4/pdfs-en/anx18en_introduction_draft.pdf
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Seit 30 Jahren in Heidelberg ansässig, gilt Concept Heidelberg heute als Europas größter Weiterbildungs- und Informationsdienstleister im Bereich der pharmazeutischen Qualitätssicherung. Mehr.