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GMP-News
23. Februar 2005
 

Referentenentwurf zur 14. AMG-Novelle enthält
weitgehende Konsequenzen für das Schlüsselpersonal
der deutschen pharmazeutischen Industrie!

 
Am 8. Februar 2005 erschien der Referentenentwurf zur 14. AMG-Novelle. Die in diesem Entwurf vorgesehenen Änderungen betreffen ganz zentrale Punkte der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellung in Deutschland.

Im folgenden sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt:

Personal

  • Über die Freigabe einer Fertigarzneimittel-Charge entscheidet allein die sachkundige Person (=Qualified Person)
  • Der Herstellungsleiter und der Kontrollleiter verlieren ihre öffentlich-rechtliche Garantenfunktion; aus ihnen wird "Personal mit ausreichender fachlicher Qualifikation", d.h. "Leiter der Herstellung" und "Leiter der Qualitätskontrolle"
  • Die sachkundige Person sowie "Personal mit ausreichender fachlicher Qualifikation" sind Voraussetzung für die Erteilung einer Herstellungserlaubnis
  • Der Vertriebsleiter wird gestrichen; seine Aufgaben nimmt der "Inhaber der Erlaubnis" wahr

Sachkunde

  • Die sachkundige Person (Qualified Person) benötigt die Sachkunde nach §15 AMG
  • Die Sachkunde des "Leiters der Herstellung" und "Leiters der Qualitätskontrolle" ist nicht weiter definiert; sie müssen "ausreichende fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung" besitzen
  • Die sachkundige Person darf gleichzeitig Leiter der Herstellung oder Leiter der Qualitätskontrolle sein

Begriffe

  • "Traditionelle pflanzliche Arzneimittel" bilden zukünftig eine eigene Kategorie
  • Die Freigabe ist Bestandteil des Begriffes Herstellen
  • Der pharmazeutische Unternehmer ist der Zulassungsinhaber (bei zugelassenen/registrierten Arzneimitteln). Daraus folgt:
  • Eingeräumte Mitvertriebe werden gegenstandslos

Überwachung

  • Alle Wirkstoffhersteller und –händler fallen unter die Überwachung, sobald dies durch eine Verordnung geregelt ist. (Mit der Fertigstellung der 14. AMG-Novelle muss auch die PharmBetrV entsprechend geändert werden).
  • Gleiches gilt für bestimmte Hilfsstoffe
  • Es wird eine behördliche Datenbank geben, in der die Firmen mit ihrer GMP-Historie erfasst sind. Auf diese Daten haben die zuständige Überwachungsbehörde, die Bundesoberbehörde und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA) Zugriff.
  • Innerhalb von 90 Tagen muss die zuständige Überwachungsbehörde nach einer Besichtigung dem Betrieb eine GMP-Bestätigung ausstellen oder diese versagen oder widerrufen. Die behördliche Entscheidung wird, wie immer sie auch ausfällt, in die Datenbank eingetragen.
  • Der Bundesoberbehörde wird in Fragen der Pharmakovigilanz ein Inspektionsrecht eingeräumt

Schon 1975 etablierte die EG die "Qualified Person" als einzigen öffentlich-rechtlichen Garantenträger, ausgestattet mit der Verantwortung und Vollmacht, Fertigarzneimittel-Chargen freizugeben oder zu sperren und gleichzeitig als Systemgarant mit ihrer Unterschrift auf dem Chargenzertifikat den gesamtbetrieblichen GMP-Status zu bestätigen. Deutschland übertrug die Verantwortung für die Chargenfreigabe auf den Herstellungsleiter und Kontrollleiter. Allerdings blieb der Akt der Freigabe im deutschen System weitgehend unklar. Der Akt der Freigabe blieb im deutschen System weitgehend unklar. Mit zunehmender Globalisierung stellte sich dieses System immer mehr als Standortnachteil für deutsche Betriebe heraus. Mit der 12. AMG-Novelle wurde versucht, den Anschluss an die anderen EG-Mitgliedstaaten zu erreichen: Die Sachkunde des deutschen Kontrollleiters wurde neu definiert. Er ist nun Sachkundige Person im Sinne der EG und verantwortlich für die Endfreigabe der Chargen.

Nachdem nun in Deutschland jahrzehntelang dieses Parallelsystem mit grundsätzlich von den EG-Vorgaben abweichenden Regelungen Bestand hatte, kommt die tiefgreifende Reform des AMG im Sinne der EG-Vorgaben unerwartet schnell – zumal die 12. AMG-Novelle erst seit einem halben Jahr (seit 6. August 2004) in Kraft ist und viele Firmen noch mit ihrer Umsetzung beschäftigt sind. Hinzu kommt, dass die Änderungen in der 14. AMG-Novelle auch eine umfassende Neugestaltung der Pharmabetriebsverordnung nach sich ziehen. Es ist denkbar, dass entweder die Wirkstoffhersteller in diese Verordnung einbezogen werden oder eine "Wirkstoffbetriebsverordnung" (es existiert noch ein Entwurf aus dem Jahr 1994) geschaffen wird.

Auf die betroffenen Betriebe und Einrichtungen – auf Arzneimittelhersteller wie auf Wirkstoffproduzenten – kommt viel zu: etablierte Strukturen müssen umgestaltet werden, neue Schnittstellen entstehen und sind zu definieren, personelle Umstrukturierungen werden notwendig.

Die in der 14. AMG-Novelle vorgesehenen Änderungen haben ganz erhebliche Konsequenzen für das System der Arzneimittelproduktion in Deutschland und dürften in so manchen Fällen berufliche Existenzen und individuelle Karriereplanungen unmittelbar betreffen.

Den Referentenentwurf zur 14. AMG-Novelle können Sie sich hier ansehen.

Und was ist eigentlich mit der 13. AMG-Novelle?

Diese Novelle enthält ausschließlich veterinärmedizinisch relevante Änderungen und dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/82/EG ("Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel") und in Teilen der Richtlinie 2004/28/EG.

Die 13. AMG-Novelle befindet sich derzeit auch noch im Gesetzgebungsverfahren. Es existiert ein Gesetzesentwurf, zu dem der Bundesrat am 17. Dezember 2004 eine Stellungnahme abgegeben hat.

Hier finden Sie den Entwurf zur 13. AMG-Novelle und die Stellungnahme des Bundesrates.

Zu der bevorstehenden 14. Novellierung des AMG veranstalten wir am 7./8. Juni 2005 die aktuelle GMP Konferenz:
"Die 14. AMG-Novelle – Neustrukturierung des Systems der Arzneimittelproduktion in Deutschland".
Hier erhalten Sie top-aktuelle Informationen über die wichtigsten Änderungen in der deutschen Arzneimittelgesetzgebung und ihre Konsequenzen für Arzneimittelhersteller.

Speziell für Hersteller pharmazeutischer Wirkstoffe veranstalten wir:

"Der Kontrollleiter im Wirkstoffbetrieb" hingewiesen, das am 6./7. Juni 2005 in Heidelberg stattfindet.

Nutzen Sie die Gelegenheit zur Diskussion und profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit Behördenvertretern und Experten aus der Industrie für Ihre Vorbereitung auf die neuen gesetzlichen Anforderungen.

Kostenlose Broschüre für jeden Teilnehmer 
Für die Teilnehmer dieser Seminare hat CONCEPT HEIDELBERG eine Gegenüberstellung des aktuellen 12. AMG zu der 14. AMG-Novelle (inkl. Der Änderungen durch die 13. AMG-Novelle) erarbeitet. Auf insgesamt knapp 300 Seiten haben  Sie hier Seite für Seite den direkten Vergleich der jeweiligen Texte. Die Broschüren aus der Reihe "GMP Navigator Paperback" gibt es exklusiv bei CONCEPT HEIDELBERG. Im handlichen Format von 12 x 14,8 cm sind sie das ideale Arbeitsmaterial!

Autor:
Dr. Gerhard Becker
Projektleiter
Concept Heidelberg

  

 

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