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GMP-News
17. Januar 2005
 

EMEA "cGMP Notes" publiziert

 
Die FDA veröffentlicht seit vielen Jahren sogenannte cGMP Notes. Darin werden aktuelle GMP-Fragen beantwortet. Im Rahmen der cGMP-Initiative für das 21. Jahrhundert hat die FDA die cGMP Notes in "Questions and Answers on cGMP for Drugs" überführt. 
Wenigstens eine Q-and-A Session zu GMP gibt es jetzt auch von der EMEA. Darin ist nun folgendes enthalten:

GMP-Frage:
Ist es möglich, bei der Verpackung von Arzneimitteln mehrere Chargennummern zu verwenden?

Antwort:
GMP-Inspektoren diskutierten jüngst die Frage, ob es wünschenswert sei, dass mehr als eine Chargennummer auf der Verpackung von Arzneimitteln steht.

Es ist gängige Praxis in den Unternehmen, eine Bulk-Chargennummer zu verwenden, die sich von der Nummer der Fertigarzneimittelcharge unterscheidet, wenn die Bulkware in mehrere Einzelchargen abgepackt wird. Normalerweise enthält das Zahlenformat der Bulkcharge und der Fertigarzneimittelchargen ein gemeinsames Element, das diese klar aneinander bindet, während das unterscheidende Element üblicherweise in einer zusätzlichen Zahl oder Nummer besteht, die vor- oder nachgestellt sein kann, oder auch beides.

Die Inspektoren sehen es jedoch nicht gern, wenn die Chargennummer der Bulkware und des Fertigarzneimittels völlig unterschiedlich sind und es keinen offensichtlichen Zusammenhang zwischen den beiden gibt. Obwohl der Hersteller über ein System zur Rückverfolgung verfügt, waren sich die Inspektoren darin einig, dass diese Praxis nicht wünschenswert ist und vermieden werden sollte. Die Hauptgründe hierfür sind:

  • Patienten und im Gesundheitswesen arbeitende Personen könnten fälschlicherweise annehmen, dass ein Verpackungsfehler vorliegt.
  • In Krankenhäusern werden die Arzneimittel oft aus der Umverpackung entnommen, wodurch die Rückverfolgbarkeit verloren gehen könnte.
  • Im Falle eines Rückrufs könnte es zu Unklarheiten kommen, was eine solche Aktion potentiell unwirksam machen könnte.

Man war sich einig, dass es Ausnahmefälle geben kann, in denen mehrere Chargennummern auf der Packung stehen, wie beispielsweise bei Kombinationsprodukten. Zusätzlich wird von Produkten, die nach parallelem Vertrieb neu etikettiert werden müssen, erwartet, dass sie die Originalchargennummer des Herstellers tragen. Den Herstellern wird empfohlen, Einzelfälle mit der zuständigen Überwachungsbehörde abzuklären. In jedem Fall muss die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein.

Quelle: EMEA Website http://www.emea.eu.int/Inspections/WhatsNew.html


Seminartipp: 
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894
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Pharmazeutische Packmittel aus Glas (Mit Besichtigung bei der Firma Bünder Glas GmbH)

Melle
887
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881
16./17. Juni 2005GMP-Basis-Training für Mitarbeiter der Verpackung (B 5)Heidelberg

  

 

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