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14. September 2004
 

EMEA veröffentlicht neue Annexe zur Note for Guidance on Impuritites: Residual Solvents

 
Seit einigen Jahren sind die ICH-Richtlinie "Q3C Impurities: Guideline for Residual Solvents" (EMEA Note for Guidance CPMP/ICH/283/95) und und das entsprechende Dokument für Tierarzneimittel, die VICH-Richtlinie "GL18 Guideline on Impurities: Residual Solvents in New Veterinary Medicinal Products, Active Substances and Excipients" (EMEA Note for Guidance CVMP/VICH/502/99) in Kraft. Im Lauf dieser Zeit hat sich gezeigt, dass für die Spezifikationen der Lösungsmittel der Klasse 1 (Hohe Toxizität und Umweltschädlichkeit) und Klasse 2 (Toxisch und umweltschädlich) die Spezifikationen genauer gefasst werden müssen.

Die EMEA veröffentlichte im August zwei Annexe zu den CPMP- und CVMP-Leitlinien, in der die Verwendung und die analytische Kontrolle der Lösungsmittel dieser beiden Klassen präzisiert werden:

Annex I: Specifications for Class 1 and Class 2 Residual Solvents in Active Substances

Annex II: Residues of Solvents Used in the Manufacture of Finished Products

Beide Anhänge, die in einem Dokument zusammengefasst sind, wurden im Mai und Juli diesen Jahres vom CVMP und CHMP adoptiert und treten im Januar 2005 in Kraft. Die Annexe können Sie sich hier ansehen.

Die Verwendung der hochtoxischen Lösungsmittel der Klasse 1 ("Solvents to be avoided") bei der Herstellung von Wirkstoffen ist laut Note for Guidance (NfG) wenn irgend möglich zu vermeiden. Falls nicht darauf verzichtet werden kann, müssen als Restgehalt in pharmazeutischen Produkten entsprechend niedrige Grenzwerte eingehalten werden.

Im neu erschienenen Annex I wird nun klargestellt, dass es Fälle gibt, in denen diese Lösungsmittel – beispielsweise Benzol – bei der Wirkstoffsynthese in einem frühen Herstellungsschritt durchaus in großen Mengen eingesetzt werden können, vor allem dann, wenn das Lösungsmittel bei einer chemischen Synthese gleichzeitig auch als Reaktionspartner fungiert. Für die Analytik des Wirkstoffs am Ende der Synthesekaskade bzw. für das Arzneimittel gelten allerdings die in der NfG vorgegebenen Grenzwerte. Diese Analytik ist routinemäßig durchzuführen und muss validiert sein.

In bestimmten Fällen kann jedoch auf die Routinekontrolle des Restlösungsmittelgehalts Klasse 1 in einem Zwischen- oder im Endprodukt verzichtet werden und zwar dann, wenn dieses Lösungsmittel in geringen Mengen (entstanden aus einer Nebenreaktion während der Synthese oder als übliche Verunreinigung des Standardlösungsmittels) vorhanden ist und mit einer validierten Methode an 6 aufeinander folgenden Pilot- oder 3 Produktionschargen gezeigt werden kann, dass die Grenzwerte im Endprodukt eingehalten werden. Außerdem muss die Spezifikation des zumeist aus der ungefährlichen Klasse 3 stammenden Standardlösungsmittels ein Routinetest auf Klasse 1-Lösungsmittelrestgehalte beinhalten.

Der neue Annex I formuliert ebenfalls entsprechende Ausführungen zu den weniger toxischen Lösungsmitteln der Klasse 2 ("Solvents to be limited"). Um auch hier auf die Routinetests auf Restlösungsmittelgehalt am Endprodukt verzichten zu können ist ebenfalls an 6 Pilot- oder 3 Produktionschargen zu demonstrieren, dass der Grenzwert von 10% der entsprechenden täglich erlaubten "Dosis" ("permitted daily exposure", PDE) nicht überschritten wird.

Der Annex II behandelt ausschließlich die Herstellung von Fertigarzneimitteln und stellt klar, dass hier organische Lösungsmittel aus mehreren Gründen gerechtfertigt ist, z.B. zur Granulierung, zum Coaten von Tabletten, für die Herstellung von Kleber von transdermalen Therapeutika oder bei der Herstellung von Implantaten. Wenn nur Klasse 3-Lösungsmittel eingesetzt werden, reicht eine (validierte!) Bestimmung des Trocknungsverlusts als Routinetest aus; in anderen Fällen muss eine Prüfung auf Restlösungsmittelgehalt in der Produktspezifikation enthalten sein . Die Verwendung von Klasse 1-Lösungsmitteln bei der Herstellung von Fertigarzneimitteln wird nicht akzeptiert.
   

Zum Thema Verunreinigungen veranstaltet die European Compliance Academy in Zusammenarbeit mit CONCEPT HEIDELBERG am 25./26. November 2004 in Kopenhagen den GMP Education Course "Impurities". Klicken Sie hier um das ausführliche Programm zu lesen.

 
Autor:
Dr. Gerhard Becker
Projektleiter
CONCEPT HEIDELBERG

 

 

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