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14. September 2004
 

Compliance-Probleme bei In-vitro-Diagnostika (IVD)

 
Die IVD-Produktion kann in den USA verschiedenen Regularien unterliegen (z.B. 21 CFR 600ff., 21 CFR 820). Dies gilt natürlich auch für IVDs, die in die USA exportiert werden. Einheitlich ist aber das Procedere der US-amerikanischen Zulassungs- und Überwachungsbehörde FDA: Bei Verstößen gegen die Regularien wird zuerst ein Formblatt mit der Nr. 483 ausgestellt. Sollten die Korrekturmaßnahmen auf diesen "483er" der FDA nicht ausreichend erscheinen oder sind die Mängel sehr schwerwiegend folgt ein Warning Letter. Diese Warning Letter sind öffentlich verfügbar und somit ein wichtiges Indiz über den Stand des Qualitätssicherungssystems des jeweiligen Unternehmens.

Eine Auswertung der Warning Letter für IVDs, die unter 21 CFR 820 (Medical Devices) fallen, für das aktuell laufenden Fiskaljahr 2004 (Stand August 2004) ergab bei 6 Warning Letter folgende Top Five:

An erster Stelle mit 8 Zitaten finden sich Fehler hinsichtlich "Corrective and preventive action" (21 CFR 820.100).

Den zweiten Platz nimmt mit 6 Zitaten der Punkt 21 CFR 820.198 ("Complaint files") ein.

Platz 3 teilen sich mit jeweils 5 findings:

  • Management responsibilities (21 CFR 820.20)
  • Nonconforming product (21 CFR 820.90)
  • Production and process controls (21 CFR 820.70)

Den vierten Platz teilen sich mit jeweils 3 Zitaten:

  • Quality Audit (21 CFR 820.22)
  • Prozessvalidierung (21 CFR 820.75)

Platz 5 geht an

  • Design Control (21 CFR 820.30
  • Device History (21 CFR 820.184)
  • Purchasing Controls (21 CFR 820.50)
  • Receiving, In-Proocess, and Finished Device Acceptance (21 CFR 820.80)

mit jeweils 2 findings.

Trotz diesem relativ geringen Datenmaterial ist es verblüffend, wie übereinstimmend die Findings der IVD-Warning Letter mit denen von klassischen Medical Devices sind (s. GMP News vom 13.02.03). Alle findings bei den IVDs finden sich auch unter den Top Ten der Medizinprodukte im allgemeinen.

Nahezu alle Mängel haben Ihre Ursachen auch in einem unzureichenden QS-System.
 

Aus diesem Grund haben wir eine eigenständige Veranstaltung mit dem Titel "Qualitätssicherung für die IVD-Industrie" am 19. Oktober 2004 in Mannheim für Sie konzipiert.

Neben den FDA-Anforderungen werden selbstverständlich auch Vergleiche zu den europäischen Regelwerken gezogen und deren Umsetzbarkeit hinsichtlich

  • CE-Kennzeichnung
  • Anforderungen an Räumlichkeiten und die Herstellung
  • Qualifizierungs- und Validierungsaktivitäten
  • Risikomanagement

aufgezeigt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

 
PS. Laut § 26 MPG fallen IVDs unter die behördliche Überwachung.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/mpg/__26.html

Informieren Sie sich aus erster Hand von einem Überwachungsbeamten wie die Praxis aussehen wird. Informieren Sie sich jetzt, seien Sie vorbereitet!

Autor:
Sven Pommeranz
Projektleiter
CONCEPT HEIDELBERG