Die Expertenfachgruppe 10 "Qualifizierung/Validierung" (EFG 10)
ist eine von derzeit 14 Expertenfachgruppen, die von der Zentralstelle der
Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
(ZLG) koordiniert werden. Zu den Aufgaben der EFG 10 gehören u.a.:
- Die Teilnahme als Sachverständige im Team bei Inspektionen,
- regelmäßiges Sichten der aktuellen Informationen aus Deutschland,
der EU und Drittstaaten (insbesondere USA), auch von ggf. vorhandenen
Überwachungsleitlinien,
- das Erstellen von Vorgaben für den deutschen Bereich (insbesondere
von Dokumenten zum Qualitätssicherungssystem),
- die Förderung der Weiterentwicklung von Vorschriften im Bereich der
Arzneimittelüberwachung und -untersuchung in Europa,
- die Teilnahme als deutsche Vertreterinnen/ Vertreter in
europäischen Projektgruppen (nach gesonderter Benennung),
- Ansprechpartner sein für die übrigen Inspektorinnen und
Inspektoren, für länderübergreifende Arbeitsgruppen sowie die ZLG
sowie
- die Ausrichtung von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema der
Expertenfachgruppe für die übrigen Inspektorinnen und Inspektoren.
Die EFG 10 hat 1999 erstmals einen Leitfaden zur "Inspektion der
Qualifizierung und Validierung in der pharmazeutischen Herstellung und
Qualitätskontrolle" herausgegeben, der seitdem kontinuierlich
fortentwickelt wurde.
In dem Vorwort dieses Leitfadens werden Zweck und Ziele des Dokumentes
erläutert. Die Regelungen im Inspektionsleitfaden
- richten sich an die Mitarbeiter der zuständigen Behörden, welche
die ordnungsgemäße Umsetzung von Qualifizierung/Validierung beim
pharmazeutischen Hersteller zu überwachen haben.
- sollen der Vereinheitlichung der Anforderungen und Vorgehensweisen
zwischen den zuständigen Behörden dienen und den verantwortlichen
Inspektoren eine Anleitung bei der Begutachtung sein.
- sollen grundsätzlich auf die Herstellung und Qualitätskontrolle
aller pharmazeutischer Darreichungsformen und Technologien angewandt
werden. Spezifische Aspekte der Herstellung von sterilen
Darreichungsformen, biotechnologischen Produkten oder Wirkstoffen
sowie des Betriebes computergestützter Systeme werden in diesem
Dokument jedoch nicht erschöpfend behandelt.
- verpflichten weder die zuständigen Inspektoren noch die
überwachten Betriebe dazu, den Anforderungen und Vorgehensweisen
stets und unter allen Umständen zu folgen.
- haben keine rechtliche Bindungswirkung, sondern stellen die aus der
Sicht der Expertenfachgruppe "Qualifizierung/Validierung"
akzeptablen Prinzipien und Vorgehensweisen in Bezug auf die
behandelten Themen dar.
Dieses Aide memoire ist derzeit noch der einzige in Kraft gesetzte
Inspektionsleitfaden der deutschen Behörden, der für die Industrie
öffentlich zugänglich ist.
Wenn sich das Dokument auch in erster Linie an die
Überwachungsbehörden richtet, so ist es für die pharmazeutische
Industrie, analog den Guides to inspection der FDA, eine hervorragende
Möglichkeit zur Vorbereitung auf eine Inspektion durch die nationale
zuständige Behörde. Für Anlagenhersteller und
Dienstleistungsunternehmen hilft das Dokument, sich mit den Erwartungen
ihrer Kunden bezüglich Qualifizierung/Validierung vertraut zum machen.
Die jetzt neu erstellte Fassung des Aide memoires berücksichtigt die
Erfahrungen, die Behörden und pharmazeutische Industrie seit dem
Inkrafttreten des Annex 15 (Qualifizierung und Validierung) gesammelt
haben. Zahlreiche Kommentare, Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus
den Überwachungsbehörden und der pharmazeutischen Industrie sind
aufgenommen worden und haben die neue Version geprägt. Wie ein roter
Faden zieht sich durch das Dokument die Forderung nach einer
risikoorientierten Vorgehensweise. Der pharmazeutische Hersteller ist zwar
für die Validierung selbst verantwortlich, muss aber in der Lage sein,
Art und Umfang aller durchgeführten Arbeiten gegenüber der Behörde
nachvollziehbar begründen zu können.
Die neue Version 04 können Sie jetzt auf der ZLG Homepage einsehen.
Klicken Sie hier,
um das Dokument herunterzuladen.
Autor:
Dr. Michael Hiob
Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes
Schleswig-Holstein, Kiel