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7. September 2004
 

EMEA-Statement zum Ermessensspielraum der Qualified Person

 
Manchmal gibt es interessante Statements von Behörden, die - aus welchen Gründen auch immer - kaum von der interessierten Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Ein sehr interessantes Beispiel ist EMEAs "Statement on the qualified person's discretion in batch certification when a batch does not fully meet the requirements of the marketing authorisation" vom 27. Januar 2004.

Immer wieder tauchen Fragen zu Aufgaben, Verantwortung und Mitteilungspflichten der Qualified Person auf. Dieses Statement konkretisiert die rechtliche Situation in einem besonders schwierigen Fall.

Das Statement der Ad Hoc GMP Inspection Services Group soll klären, welche Maßnahmen eine Qualified Person in Bezug auf eine außergewöhnliche Freigabe einer Produktcharge ergreifen muss, die den Anforderungen der Marktzulassung nicht voll und ganz entspricht. Die nationalen Anforderungen weichen in diesem Punkt voneinander ab, und Qualified Persons sollten sich dieser Tatsache bewusst sein, wenn die Überwachungsbehörde nicht mit der Behörde identisch ist, die die betreffende Marktzulassung ausgestellt hat.

Hoch interessant ist auch die folgende Aussage der EMEA: Mit diesem Statement wird sich ein Änderungsvorschlag für Annex 16 zum GMP Guide näher befassen.
  

Das neue EMEA-Statement wird bei der Konferenz der European Compliance Academy (ECA) mit dem Titel "The Qualified Person - Legal Duties and Responsibilities within the Pharmaceutical Industry" natürlich ein Thema sein. Insgesamt 9 Referenten, in der Mehrzahl selbst Qualified Persons sowie 2 Referenten von der überwachenden Behörde (MHRA in London), informieren Sie in Kopenhagen aus erster Hand. Hier finden Sie das Veranstaltungsprogramm.

 
Autor:
Oliver Schmidt
CONCEPT HEIDELBERG

Quelle: Statement on the qualified person's discretion in batch certification when a batch does not fully meet the requirements of the marketing authorisation