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20. August 2004
 

Weitere Änderung der Pharmabetriebsverordnung


Nachdem am 6. August 2004 das novellierte Arzneimittelgesetz in Kraft trat (siehe unsere News vom 6. August) erschien am 12. August 2004 im Bundesgesetzblatt die neue GCP-Verordnung (GCP-V) über die "Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen". Diese Verordnung trat 2 Tage nach Verkündigung, also am 14. August 2004 in Kraft und dient der Umsetzung der Direktiven 2003/94/EG vom 8. Oktober 2003 und 2001/20/EG vom 4. April 2001. Erstere regelt – kurz gesagt – GMP bei der Herstellung klinischer Prüfpräparate; letztere gibt die Grundsätze der Guten Klinischen Praxis, GCP, vor. Als weitere Konsequenz im Zuge der Umsetzung dieser beiden Direktiven in nationales Recht wurde am 17. August 2004 die geänderte Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer (PharmBetrV) im Bundesanzeiger publiziert und am Tag nach der Veröffentlichung, am 18. August, in Kraft gesetzt. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Pharmabetriebsverordnung können Sie hier herunterladen.

Die novellierte PharmBetrV enthält weitgehende Regelungen für die Herstellung, Prüfung und Freigabe klinischer Prüfpräparate. Die Forderungen erstrecken sich im Wesentlichen auf

  • Die Schulung des Personals bezgl. Der Besonderheiten der Prüfmuster-Herstellung
  • Die Validierung des Herstellungsprozesses klinischer Prüfmuster unter Berücksichtigung der Produktentwicklungsphase
  • Die Aufbewahrung von Rückstellmustern klinischer Prüfpräparate und bedruckten Packmitteln
  • Die Verantwortlichkeit der sachkundigen Person (Qualified Person) hinsichtlich der Qualitätsstandards bei der Herstellung klinischer Prüfpräparate in Drittstaaten
  • Die Verantwortlichkeit des Stufenplanbeauftragten in Bezug auf Mängel bei klinischen Prüfpräparaten
  • Nachvollziehbarkeit jeder Prüfmustercharge sowie der im Verlauf der Entwicklung vorgenommenen Änderungen anhand der Dokumentation

Mit dieser Verordnung fallen klinische Prüfmuster vollumfänglich unter die GMP-Regelungen und jeder pharmazeutische Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, diese bei der Prüfpräparateherstellung zu beachten und anzuwenden.

An dieser Stelle tauchen Fragen nach Umfang und Tiefe von Prozessvalidierungen auf. Der Wortlaut der novellierten Verordnung liefert folgenden Hinweis:

"Bei Prüfpräparaten ist der Herstellungsprozess als Ganzes zu validieren, soweit dies angezeigt ist, wobei der Produktentwicklungsphase Rechnung zu tragen ist. Zumindest die kritischen Prozessschritte sind zu validieren."

Mit der Novellierung der Pharmabetriebsverordnung wurden Rahmenbedingungen für die Herstellung klinischer Prüfpräparate in Gesetzesform gegossen und sind nunmehr auch Gegenstand behördlicher Überwachung.
   

Auf unserem Seminar "GMP-/FDA-gerechte Herstellung klinischer Prüfmuster" am 14./15. Oktober 2004 in Heidelberg erfahren Sie von Experten aus Industrie und Überwachungsbehörde, worauf bei der Fertigung klinischer Prüfpräparate zu achten ist und welche Verantwortung die Qualified Person hierbei zu übernehmen hat.

Über die Forderungen des Annex 13 des GMP-Leitfadens, der die Regeln für die Herstellung klinischer Prüfpräparate vorgibt, können Sie sich auf unserem internationalen Seminar "EU-GMP and FDA Compliance in Pharmaceutical Development" am 9./10. November 2004 in Mailand informieren.

Nutzen Sie die Gelegenheit zur Diskussion mit Behördenvertretern und Experten aus der Industrie, die Erfahrung bei der Herstellung klinischer Prüfmuster haben.

 
Autor:
Dr. Gerhard Becker
CONCEPT HEIDELBERG