Im April 2004 ist die EMEA Guideline on Control of Impurities of
Pharmacopoeial Substances: Compliance with the European Pharmacopoeia
General Monograph "Substances for Pharmaceutical Use" and
General Chapter "Controls of Impurities in Substances for
Pharmaceutical Use" in Kraft getreten (CPMP/QWP/1529/04).
Hintergrund dieser Guideline ist, dass einige Wirkstoffmonographien des
Europäischen Arzneibuchs, so genannte "alte" Monographien,
hinsichtlich ihrer Spezifikationen für Verunreinigungen, meist
"Verwandte Substanzen", nicht den Anforderungen der aktuellen
Regelwerke, z. B. der Allgemeinen Ph.Eur. Monographie "Substanzen zur
pharmazeutischen Verwendung" oder der ICH Guideline für
Verunreinigungen ICH Q3A(R), entsprechen. Gleichzeitig ist es aber
zwingend notwendig, dass spezifische Wirkstoffmonographien vorliegen, die
dem heutigen Stand des Wissens entsprechen.
Aus diesem Grund wird in dieser neuen Guideline vorgeschlagen, dass der
Prozess der Überarbeitung der alten Monographien parallel vom EDQM
(European Department for the Quality of Medicines) und von den
Zulassungsbehörden durchgeführt werden soll.
Hierzu ist vorgesehen, dass das Europäische Arzneibuch sein derzeit
laufendes Revisionsprogramm fortführt, eventuell unter Festlegung, welche
Substanzen hierbei Priorität haben sollten. Und auch das
"Certificate of Suitability" (CEP) darf nicht mehr erteilt
werden, wenn noch eine "alte" Monographie vorliegt, die nicht
den heutigen Anforderungen bezüglich der Grenzwerte für Verunreinigungen
entspricht.
Parallel dazu sollen die Zulassungsbehörden bei Zulassungsanträgen
überprüfen, ob die darin für einen Wirkstoff angegebene Monographie den
heutigen Anforderungen entspricht und falls nicht, müssen zusätzliche
Spezifikationen für die Verunreinigungen mit aufgenommen werden. Und es
muss auch das Europäische Arzneibuch informiert werden, dass eine
Überarbeitung der entsprechenden Wirkstoffmonographie notwendig ist.
Das vollständige CPMP Dokument finden Sie hier.