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25. Mai 2004
 

Neues zu den MRA Agreements

 
Die Mutual Recognition Agreements (MRAs) sind die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von GMP-Inspektionen. Nun gibt es zwei neue Entwicklungen, die auf der Pharmacos-Website publiziert wurden und die wir im folgenden zusammenfassen:

1. Umsetzungsphase des Mutual Recognition Agreement (MRA) zwischen 
    EG und Japan beginnt am 29. Mai 2004

Am 28. April 2004 tauschten die Europäischen Gemeinschaften und Japan diplomatische Noten aus, die die Beendigung der vorbereitenden Arbeit für den sektorenspezifischen MRA-Annex zu GMP für Arzneimittel bestätigten. Nach diesem Austausch diplomatischer Noten wird der sektorenspezifische Annex zu GMP für Arzneimittel am 29. Mai 2004 in Kraft treten. Unter diesem Annex werden Zertifikate, die für Produktionsstätten ausgestellt wurden, deren Übereinstimmung mit den GMP-Anforderungen einer der Parteien und mit den Bestimmungen des MRA bestätigt wurden, in der EG und in Japan ohne zusätzliche Tests anerkannt werden. Deshalb erwarten beide Parteien, dass das MRA den Handel zwischen den Parteien durch Kosteneinsparungen für die Firmen erleichtern wird. Im Augenblick bezieht sich der sektorenspezifische Annex nur auf eine begrenzte Anzahl von Humanarzneimitteln. Die Parteien werden den Geltungsbereich jedoch im Hinblick auf eine Erweiterung überprüfen.

Klicken Sie hier, um mehr über die MRAs zu lesen.

2. Auswirkungen der MRAs auf neue Mitgliedsstaaten nach ihrem Beitritt

2.1 Auswirkungen auf Importe aus MRA-Partnerstaaten
Mit dem Beitritt neuer Mitgliedsstaaten werden die Aktivitäten des Binnenmarktes auf deren Wirtschaft ausgedehnt. Ab dem Tag des Beitritts können Produkte, die unter den Bedingungen der MRAs, die zwischen der EG und Drittländern abgeschlossen wurden, in die EU eingeführt werden, frei in die Märkte der neuen Mitgliedsstaaten einfließen. Zusätzlich sind ab dem 1. Mai 2004 neue Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Zertifikate oder Daten zu akzeptieren, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften der MRAs auf dem Staatsgebiet eines MRA-Partners ausgestellt wurden.

2.2 Auswirkungen auf Exporte in MRA-Partnerstaaten
Bezüglich der Anerkennung von Zertifikaten durch MRA-Partner und Daten, die auf dem Staatsgebiet eines neuen Mitgliedsstaates erfasst wurden, müssen die Verfahren angewendet werden, die unter jedem spezifischen Annex der MRAs aufgestellt wurden. Auf dem GMP-Sektor werden neue Mitgliedsstaaten nur dann zu den im relevanten MRA aufgeführten Bedingungen in MRA-Partnerländer exportieren können, wenn ihre zuständigen Behörden bzw. Regulierungsbehörden im GMP-Annex aufgeführt sind. Die neuen Behörden werden entsprechend der Verfahren, die im relevanten MRA für die Erweiterung dieses Annex aufgestellt wurden, aufgenommen. Während alle neuen Mitgliedsstaaten die Daten akzeptieren müssen, die für Produkte gemäß dem GMP-Annex zum Zeitpunkt des Beitritts erzeugt wurden, muss der MRA-Partner nicht automatisch Arzneimittel akzeptieren, die von den Behörden der neuen Mitgliedsstaaten freigegeben wurden.

2.3 Der Weg nach vorn für die gegenseitige Anerkennung von GMP
GMP-Sektoren stellen gewisse Schwierigkeiten dar, da sie grundsätzlich auf der gegenseitigen Anerkennung von Systemen auf der Basis gegenseitiger Einschätzungen beruhen, die durchgeführt werden, um Vertrauen in das Inspektionssystem des jeweiligen Partners aufzubauen. Insofern wird die Situation unterschiedlich sein zwischen jenen MRAs, die direkt umgesetzt wurden (Australien, Neuseeland, Schweiz), und jenen, die eine Phase vertrauensbildender Maßnahmen vorsieht (Kanada, Japan und USA).

Um die "Note on GMP Sectoral Annexes in MRAs" und deren Auswirkungen auf die neuen Mitgliedsstaaten zu lesen, klicken Sie hier.  

Quelle:
Pharmacos, European Commission, Enterprise DG, Unit F2 Pharmaceuticals 
(http://pharmacos.eudra.org)
  
Zusammengestellt von:
Oliver Schmidt
CONCEPT HEIDELBERG