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4. Mai 2004
 

Computervalidierung:
Häufige Fragen zur GMP-/FDA-Compliance

 
Aktuelle Anforderungen an die Validierung computergestützter Systeme vor dem Hintergrund der neuen PIC/S Guidance "Good Practices for computerised Systems in regulated "GXP" Environments"

Im Rahmen der Validierung computergestützter Systeme sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von Regularien und Guidelines veröffentlicht worden. Die letzten aktuellen Dokumente wurden von der amerikanischen FDA zum Thema "Elektronische Aufzeichnungen / Elektronische Unterschriften" bzw. von der Industrie mit dem GAMP 4 veröffentlicht. Ebenso wie die FDA, die mit den "Guides for Inspection" ihren Inspektoren Interpretationsrichtlinien an die Hand gibt, gibt auch die PIC/S (Pharmaceutical Inspection Co-operation Scheme) den Inspektoren der Mitglieder in Form von PIC/S Guidances solche Interpretationsrichtlinien an die Hand. Die Interpretationsgrundlagen sind hier der EU-GMP-Leitfaden und insbesondere der Annex 11 "Computerised Systems".

Im September 2003 ist die PIC/S Guidance "Good Practices for computerised Systems in regulated "GXP" Environments" in Kraft getreten, welche sich primär zwar an die Behördeninspektoren wendet, natürlich aber auch der Pharmaindustrie und ihren Lieferanten den Stand von Wissen und Technik aufzeigt. Deutlich ist zu erkennen, dass man mit dieser Guidance das Rad nicht erneut erfinden wollte, sondern auch durch Referenzierung auf aktuelle Dokumente, z.B. den GAMP 4 und den 21 CFR Part 11, den aktuellen Stand von Wissen und Technik hat einfliesen lassen.

Die Guidance ist in die 3 Abschnitte

  • Preamble
  • Implementation of Systems
  • System Operations / Inspection / References

aufgegliedert, wobei insbesondere der 3. Teil interessant ist, enthält er doch für die Inspektoren Checklisten und Aide Memoires, die im Rahmen von Inspektionen verwendet werden können.

Im Rahmen der Computervalidierungskonferenz 2004 war der PIC/S Guidance und dessen Interpretationen durch Vertreter der deutschen Überwachungsbehörden auch das maßgebende Dokument. Mitglieder der deutschen Expertenfachgruppe "computergestützte Systeme" zeigten die Anwendbarkeit dieses Dokuments an verschiedensten Teilaspekten der Validierung computergestützter Systeme. Vertreter aus der Pharmaindustrie kommentierte die Guidance und ihre Anwendbarkeit aus Industriesicht. Deutlich wurde dabei, dass insbesondere die Themen Risikoanalyse / Risikomanagement bzw. Änderungsmanagement (Change management) mittlerweile in den Regularien, aber auch in der täglichen Praxis, eine dominierende Stellung eingenommen haben.

Während die großen Linien bei der Validierung computergestützter Systeme mittlerweile industrieweit bekannt sind und auch gelebt werden (als Standard sein hier insbesondere der GAMP 4 genannt), ergeben sich doch bei einer Vielzahl von Detailaspekten nach wie vor Unsicherheiten bei der Anwendung der Regularien. Im Rahmen der Konferenz fand zusätzlich eine Podiumsdiskussion statt, wo eine Vielzahl solcher Fragestellungen diskutiert wurden.

Nachfolgende deshalb hier einige der aufgeworfenen Fragen und die Antworten der Behörden- und Industrievertreter:

In welchen Abständen müssen Systeme revalidiert werden?

Generell sind konkrete Abstände regulatorisch nicht definiert, wobei ein Zeitraum von 5 Jahren als definitiv zu lange betrachtet wird. Die Festlegung sollte in unternehmerischer Eigenverantwortung erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung des Änderungsmanagements (Change-Managements). Hier empfiehlt sich ein jährliches Assessment, z.B. im Rahmen der durchzuführenden Selbstinspektionen, bei dem die Änderungen nochmals bewertet werden (viele kleine Änderungen, die pro einzelner Änderung keinen Revalidierungsbedarf ergeben, können in Summe doch zu einer Revalidierungsnotwendigkeit führen). Im Falle von größeren Änderungen (genannt wurden hier z.B. SAP-Releasewechsel), ist eine Revalidierung aber auf jeden Fall durchzuführen.

Muss ein Software-Lieferant in jedem Fall auditiert werden oder würde in Einzelfällen auch eine Bewertung des Lieferanten mit Fragebogen und Auswertung durch die Qualitätssicherung ausreichen?

Auf jeden Fall muss ein Software-Lieferant bewertet werden (Assessment). Dies kann durch ein Audit erfolgen, zwingend erforderlich ist dies aber nicht. Ob ein Fragebogen ausreichend ist, sollte der Pharmazeutische Unternehmer von der Kritikalität der Software aber auch von Erfahrungen mit dem Lieferanten abhängig machen. Wenn Lieferanten "nur" Personal stellen, welches nach SOPs des Kunden arbeitet, erübrigt sich ein Audit; ein Schulungsnachweis der eingesetzten Personen ist aber erforderlich.

Ist es erforderlich, Hard- und Softwarelieferanten formal frei zu geben?

Eine formale Freigabe des Hard- und Softwarelieferanten ist nicht notwendig. Es muss aber sichergestellt sein, dass nur bei zuvor bewerteten und akzeptierten Lieferanten bestellt wird

Welche Detailtiefe wird bei Spezifikationen verlangt?

Spezifikationen definieren immer die gewünschte Qualität. Deshalb müssen Spezifikationen die Anforderungen so beschreiben, dass diese als Grundlage der Tests dienen können. Sie müssen somit prüfbar sein, d.h. dem Kunden sollte es möglich sein zu prüfen, ob er auch erhalten hat, was er bestellt hat. Auch schon aus kaufmännischen Gründen wird der Auftraggeber ausreichend genau beschreiben, was er erwartet / bestellt.

Was ist Standardsoftware? Muss Standardsoftware validiert werden?

GAMP 4 definiert Standard-Software als Kategorie 3 und fordert dafür: Aufzeichnen der Version (und der Konfiguration der Umgebung) und verifizieren des Verhaltens gegen die Anwenderanforderungen. Dabei ist zu überprüfen, ob die vom Softwarehersteller geschriebenen Anforderungen auch mit den eigenen Anforderungen übereinstimmen. Letztendlich muss in einer Risikobewertung festgehalten werden, welcher Validierungsumfang, der sicher deutlich geringer als bei Kategorie 4 Software ausfallen wird, erforderlich ist.

Traceability Matrix – was ist notwendig? Muss ein Endanwender eine Traceability Matrix besitzen, pflegen und validieren?

Der Anwender muss in der Lage sein zu zeigen, dass seine Benutzeranforderungen in der Validierung überprüft wurden. Eine Traceability Matrix ist ein Instrument dieses nachzuvollziehen. Wesentlich ist hier immer die Nachvollziehbarkeit von Spezifikation – zu Risikoanalyse – zu Test. Sie sollte wie eine Checkliste angesehen werden, die prüft, ob die spezifizierten Anforderungen auch umgesetzt wurden und wo der Beweis zu finden ist.

Welche Bedeutung haben die Guidances der PIC/S?

Die PIC (Pharmaceutical Inspection Convention) wurde 1970 zwischen den EFTA-Staaten als Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen der Herstellung pharmazeutischer Produkte gegründet. Nach und nach traten diesem Abkommen auch weitere europäische und außereuropäische Länder bei. Aufgrund der europäischen Rechtsauslegung war es seit Beginn der 90er Jahre europäischen Ländern nicht mehr möglich, Mitglied zu werden. Aus diesem Grund wurde dann 1995 die PIC zur PIC/S (Pharmaceutical Inspection Co-operation Scheme) weiterentwickelt. Die PIC/S ist jetzt kein Abkommen zwischen Staaten mehr, sondern ein informeller Zusammenschluss zwischen Inspektionsbehörden zum Zwecke des Informations- und Erfahrungsaustauschs. Basis der Behördeninspektion ist im wesentlichen der EG-GMP-Leitfaden und für den Bereich "Computergestützter Systeme" der Annex 11. Beide sind im wesentlichen Wortgleich mit den entsprechenden PIC-Dokumenten. Mit der "Good Practice Guidance" will man den Inspektoren Hintergrundinformation und Empfehlungen für die Inspektion computergestützter Systeme geben. Es soll den aktuellen Stand von Wissen und Technik wiederspiegeln und den technischen Fortschritt auch nicht hemmen. Die Guidence ist für die Pharmaindustrie nicht verpflichtend, die Erfüllung dieser Forderungen wird aber in der Regel als ausreichend angesehen. Es ist zu erwarten, dass sich europäische Inspektoren bei Fragestellungen zur Inspektion computergestützer Systeme zukünftig sehr eng an die Vorgaben der Guidance halten werden.
  

Haben Sie noch weitere Fragen zur Computervalidierung?
Unsere Praxisseminare bieten die Möglichkeit, Ihre Fragen zu beantworten: Wir organisieren derzeit:
  
10./11. Mai 2004GMP-gerechte Risikoanalyse bei der Computervalidierung (CV 1)Mannheim
12./13. Mai 2004Records, Risks and Regulations - An Integrated Approach to Electronic Systems' GMP ComplianceBerlin
15./16. Juni 2004Validierung computergestützter Systeme (CV 1)Heidelberg
1. Juli 2004FDA-/GMP-Anforderungen an die IT-System- und Datensicherheit (CV 3)Mannheim
7./8. September 2004ACCESS®-Datenbanken im GMP-Labor (CV 3)Heidelberg
13.-15. Oktober 2004GMP Compliance for Computer ValidationMünchen
21./22. Oktober 2004GAMP 4 (CV 2)Heidelberg


Autor:
Dr. A. Mangel
CONCEPT HEIDELBERG

Quelle:
GIT LITUS - Laboratory IT User Service 1/04, GIT VERLAG, Darmstadt