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3. Mai 2004
 

EU publiziert die neue EU-Direktive 2004/27 -
Konsequenzen im GMP-Umfeld

 
Wir hatten bereits am 31.03.2004 in unserer GMP-News die lange erwartete Direktive angekündigt. Damals war die Direktive noch nicht offiziell publiziert. Dies ist nun (u.a. auch in der deutschen Übersetzung) am 03.05.2004 erfolgt. Wie angekündigt, tritt die Direktive quasi rückwirkend zum 31.03.2004 in Kraft. 
Hier nochmals die wichtigsten Änderungen für den GMP-Bereich:

Die meisten Änderungsvorschläge beziehen sich auf Fertigarzneimittel (die Themen Zulassung, klinische Prüfung, Pharmakovigilanz). Einige Ergänzungen sind jedoch auch für Wirkstoffhersteller relevant und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Arzneimittelhersteller dürfen nur Wirkstoffe verwenden, die selbst GMP-gerecht hergestellt wurden
  • Die zuständige Überwachungsbehörde kann bei Verdacht auf Nichteinhaltung der GMP-Regeln Inspektionen bei Wirkstoffherstellern durchführen
  • Die europäische Arzneibuchkommission kann die EU-Kommission oder die europäische Zulassungsbehörde EMEA um eine Inspektion bei einem Wirkstoffhersteller ersuchen, sofern eine Wirkstoffmonographie davon betroffen ist
  • Wenn bei einer Inspektion eines Wirkstoffbetriebes festgestellt wird, dass dieser nicht GMP-gerecht herstellt, wird diese Information in einem europäisches Register erfasst

Diese Direktive verpflichtet zwar die Wirkstoffhersteller zur GMP-gerechten Produktionsweise; anders als im Falle von Arzneimitteln ist jedoch eine unmittelbare Inspektionspflicht der Überwachungsbehörden nicht verankert (im englischen Originaltext heißt es: "The competent authority may carry out inspections..." und nicht "...must..."). Demnach besteht auch keine Rechtsgrundlage für eine nationale Wirkstoffbetriebsverordnung.

Andererseits wächst der Druck auf die Wirkstoffhersteller GMP-konform herzustellen, denn die Pharmaunternehmen werden gezwungen sein, diesen Anspruch gegenüber ihren Wirkstofflieferanten durchzusetzen

Somit werden pharmazeutische Wirkstoffbetriebe indirket gezwungen sein, sich bei der Herstellung ihrer Wirkstoffe nach den Grundsätzen im Annex 18 des EG-GMP-Leitfadens (ICH Q7A "Gute Herstellungspraxis für Wirkstoffe") zu richten, wenn sie 'im Geschäft' bleiben wollen.
  

Informieren Sie sich über die aktuellen Anforderungen zur Guten Herstellungspraxis für Wirkstoffe auf unserem Intensivseminar "ICH Q7A-gerechte Qualitätssicherung im Wirkstoffbetrieb" am 7.-9. Juni in Mannheim. Das ausführliche Programm finden Sie hier.


Autor:
Dr. Gerhard Becker
CONCEPT Heidelberg

Quellen: