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Die neuen Festlegungen: Gemeinsames und Trennendes
Praktisch zeitgleich mit der Inkraftsetzung der neuesten Fassung des
Annex 1 zum GMP-Leitfaden der Europäischen Gemeinschaft ist ein neuer
Entwurf des Aseptic Guide der FDA erschienen.
Gesamthaft betrachtet, erweisen sich beide Dokumente als weitgehend
deckungsgleich - in der GMP-Philosophie ohnehin, weitgehend aber auch im
Detail. Mit einer wichtigen Ausnahme: den Festlegungen für Partikel
≥ 5 μm.
Die Änderungen in der Neufassung des Annex 1 zum EG-GMP-Leitfaden
fokussieren sich auf diese Grosspartikel. Für die FDA hingegen sind diese
auch weiterhin kein Thema: hier sieht die FDA auch jetzt keinen
Regulierungsbedarf.
Die Neufassung des Aseptic Guide der FDA stützt sich klar auf
die internationalen Normen der Reinraumtechnik ab: die Normenfamilien EN
ISO 14644 und 14698. Der europäische Annex 1 hingegen geht bei den
Partikeln ≥ 5 μm auch weiterhin eigene Wege. Damit wird ein
fragwürdiges Zeichen gesetzt: in einer Ära konsequenter
Internationalisierung des Pharmageschäfts ist solch mangelnde
Bereitschaft zu internationaler Harmonisierung der regulatorischen
Anforderungen ein Schritt in eine wenig wünschbare Richtung.
Ziel bleiben muss dennoch die internationale Harmonisierung auch der
pharmazeutischen Regularien - ein Ziel, dem auf der Ebene der
reinraumtechnischen Normen - also der Grundlage zur Umsetzung der
reinraumtechnischen GMP-Forderungen - bereits konsequent nachgelebt wird.
Praktische Auswirkungen der Festlegungen für Grosspartikel
Ob sie einleuchten oder nicht: bis auf weiteres wird die
Pharmaindustrie mit den neuen europäischen Festlegungen für die Partikel
≥ 5 μm leben müssen. Aus mathematischer Optik ist der neue
Grenzwert für diese Grosspartikel ein Schritt in die richtige Richtung.
Für den Praktiker jedoch ändert sich nicht viel: eine extrem strenge
Festlegung ist durch eine andere, letztlich nicht weniger strenge
Festlegung ersetzt worden. Ihre konsequente Einhaltung zu belegen, ist
aufwendig. Ob dieser Aufwand aus Risikosicht gerechtfertigt ist, bleibt
dahingestellt. Und leider lassen die neuen Festlegungen auch manche Frage
offen.
Erläuterungsbedarf seitens der Behörden besteht beispielsweise
hinsichtlich des geforderten Probenahmevolumens von 1m3 Luft.
Gilt diese Forderung für jeden Probenahmeort im A/B-Bereich separat oder
kann sie auch als Summe der in einem Arbeitsbereich gesamthaft erfassten
Probenahmevolumina interpretiert werden? Hier scheint seitens der
Behörden kein europaweiter Konsens zu bestehen [1].
Ebenso erläuterungsbedürftig ist die Frage, ob das Probenahmevolumen
von 1 m3 Luft in Form einer kontinuierlichen Messung zu
erfassen sei - mit Ausdruck des Ergebnisses erst dann, wenn der
Streulicht-Partikelzähler dieses Luftvolumen durchgesetzt hat: ein
Messwert also alle 36 min! Eine derart lange Probenahme dieser würde eine
attraktive Fähigkeit des Streulicht-Partikelzählers neutralisieren, die
dieser der mikrobiologischen Probenahme voraus hat: Sofort-Informationen
über den Partikelstatus zu liefern, auf die ohne Zeitverzug reagiert
werden kann. Wenn hingegen das Gesamt-Probenahmevolumen von 1 m3
als Summe aus 36 1-minütigen Einzelmessungen von je 1 ft3
= 28,3 lit aufgefasst werden darf, dann gehen diese
Sofort-Informationen nicht verloren! Manche Inspektoren interpretieren das
so - aber darf man daraus schliessen, dass dies generelle Behördenmeinung
ist?
Solche Fragen lassen die unscharfen Neuformulierungen im Annex 1 offen
im Raum stehen.
Verunsicherungen dieser Art vermochte das Seminar nicht auszuräumen.
So bleibt zu hoffen, dass behördenseits diesem Klärungsbedarf rasch
entsprochen wird.
Handlungsbedarf der Industrie
Die Pharmaindustrie wird ihre Festlegungen für die Qualifizierung und
das Prozessmonitoring der Reinraumsysteme für die Sterilherstellung von
Arzneimitteln überarbeiten müssen. Dabei sollten aber keinesfalls
Stärken der bisherigen Strategien auf dem Altar der neuen Festlegungen
geopfert werden. Eine komplexe Frage wird hier zu beantworten sein: welche
Massnahmen sollen isolierte Überschreitungen der Grenzwerte für die
Grosspartikel auslösen? Gelegentliche Zählereignisse auch von
Grosspartikeln werden sich nie vermeiden lassen - wie ist ihre Relevanz
aus Sicht des Produktrisikos zu interpretieren?
In Hinblick auf den Interpretationsspielraum der neuen Festlegungen
empfiehlt es sich auf jeden Fall, die überarbeiteten Prozeduren mit der
zuständigen Behörde zu diskutieren und sie sich durch diese absegnen zu
lassen.
Vorbereitung auf FDA-Inspektionen
Von Kennern der Behörden auf beiden Seiten des Atlantik wird oft die
Meinung vertreten: wer eine Inspektion durch die europäischen Behörden
erfolgreich besteht, habe auch bei einer FDA-Inspektion beste Chancen. In
Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen kann dem nur beigepflichtet
werden: mit den Festlegungen für die Partikel ≥ 5 μm greift
Europa über die FDA-Festlegungen hinaus, zu allen anderen Themen besteht
gute Übereinstimmung der Festlegungen. Auf beiden Seiten des Atlantiks
wird heute der Risikoanalyse zentraler Stellenwert zugeordnet - daraus
resultiert alles Weitere. Wer seine Risiken kennt und beherrscht - und
dies überzeugend belegen kann - hat für Inspektionen durch beide
Behörden eine gute Grundlage geschaffen.
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