Bei der Internationalen HPLC Konferenz der European Compliance Academy im
Frühjahr diesen Jahres in Heidelberg wurde in einem Vortrag (Dr. Manfred
Fischer, Lilly Forschung GmbH, Hamburg) der Diskussionspunkt angesprochen,
ob die Freiräume, die die Ph.Eur.-Monographie 2.2.46. "Chromatographic
Separation Techniques" hinsichtlich der Anpassung (Adjustment) von
chromatographischen Verfahren bietet, generell im analytischen Labor
übernommen werden kann.
Die in der Ph.Eur.-Monographie vorgestellten Möglichkeiten der Anpassung
eines Analysenverfahrens sind ja recht großzügig: so darf beispielsweise
bei der HPLC die Säulenlänge um plus/minus 70% variiert werden, die
Flussrate ebenfalls um plus/minus 70% oder auch der innere
Säulendurchmesser um plus/minus 25%, ohne dass das schon als Modifikation
(unter Change Control) angesehen werden müsste.
Streng genommen gelten die Regelungen dieser Monographie ausschließlich
für Analysenmethoden, die in Arzneibuchmonographien aufgeführt sind. Sie
sind also nicht einfach auf weitere Analysen, z.B. im Rahmen der
Fertigproduktanalytik, übertragbar. Auf der anderen Seite repräsentiert
solch eine Monographie ja durchaus den aktuellen Stand von Wissenschaft und
Technik.
Es wurde diskutiert, dass man sich bei eigenen, selbst entwickelten
chromatographischen Methoden an der Ph. Eur Monographie orientieren kann.
Zusätzlich muss aber durch die Validierung einer Methode durch
entsprechende Untersuchungen zur Robustheit nachgewiesen werden, dass diese
Methode wirklich in der ganzen Spannbreite der Anpassung einzelner Parameter
valide bleibt. Die Überprüfung der Robustheit soll sicherstellen, dass
leichte Veränderungen in den Methodenparametern während des
Routineeinsatzes keinen Einfluss auf das Testergebnis haben.
Weiterhin ist die Anpassung einer Methode direkt vor der Analysensequenz
durch einen produktspezifischen Systemeignungstest zu überprüfen.
Hierdurch muss belegt werden, dass das chromatographische Trennsystem unter
den aktuellen Tagesbedingungen und Einstellungen tatsächlich für die
vorliegende Analyse geeignet ist.
Formal bleibt zu ergänzen, dass bei Methodenanpassungen keine
Revalidierung erforderlich ist und auch keine weitere interne oder externe
Überprüfung oder Zustimmung notwendig ist. Demgegenüber unterliegt die
Änderung eines Analysenverfahrens dem Change Control Verfahren, die Methode
ist zu revalidieren und auch als Änderungsmeldung den Zulassungsbehörden
mitzuteilen.
Die Konferenz "Successful HPLC Management in a GMP-/FDA-Regulated
Environment" wird aufgrund der großen Nachfrage am 31.3-1.4. 2004 in
Barcelona wiederholt werden einschließlich des Post-conference Workshops
"Validation of Chromatographic Data Systems", der am 2. April 2004
stattfindet. Das ausführliche Einladungsprogramm finden Sie hier.
Autor:
Dr. Günter Brendelberger
CONCEPT HEIDELBERG