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9. Dezember 2003
 

Adjustment versus Modification – Interpretation der Ph.Eur.-Anforderungen

 
Bei der Internationalen HPLC Konferenz der European Compliance Academy im Frühjahr diesen Jahres in Heidelberg wurde in einem Vortrag (Dr. Manfred Fischer, Lilly Forschung GmbH, Hamburg) der Diskussionspunkt angesprochen, ob die Freiräume, die die Ph.Eur.-Monographie 2.2.46. "Chromatographic Separation Techniques" hinsichtlich der Anpassung (Adjustment) von chromatographischen Verfahren bietet, generell im analytischen Labor übernommen werden kann.

Die in der Ph.Eur.-Monographie vorgestellten Möglichkeiten der Anpassung eines Analysenverfahrens sind ja recht großzügig: so darf beispielsweise bei der HPLC die Säulenlänge um plus/minus 70% variiert werden, die Flussrate ebenfalls um plus/minus 70% oder auch der innere Säulendurchmesser um plus/minus 25%, ohne dass das schon als Modifikation (unter Change Control) angesehen werden müsste.

Streng genommen gelten die Regelungen dieser Monographie ausschließlich für Analysenmethoden, die in Arzneibuchmonographien aufgeführt sind. Sie sind also nicht einfach auf weitere Analysen, z.B. im Rahmen der Fertigproduktanalytik, übertragbar. Auf der anderen Seite repräsentiert solch eine Monographie ja durchaus den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

Es wurde diskutiert, dass man sich bei eigenen, selbst entwickelten chromatographischen Methoden an der Ph. Eur Monographie orientieren kann. Zusätzlich muss aber durch die Validierung einer Methode durch entsprechende Untersuchungen zur Robustheit nachgewiesen werden, dass diese Methode wirklich in der ganzen Spannbreite der Anpassung einzelner Parameter valide bleibt. Die Überprüfung der Robustheit soll sicherstellen, dass leichte Veränderungen in den Methodenparametern während des Routineeinsatzes keinen Einfluss auf das Testergebnis haben.

Weiterhin ist die Anpassung einer Methode direkt vor der Analysensequenz durch einen produktspezifischen Systemeignungstest zu überprüfen. Hierdurch muss belegt werden, dass das chromatographische Trennsystem unter den aktuellen Tagesbedingungen und Einstellungen tatsächlich für die vorliegende Analyse geeignet ist.

Formal bleibt zu ergänzen, dass bei Methodenanpassungen keine Revalidierung erforderlich ist und auch keine weitere interne oder externe Überprüfung oder Zustimmung notwendig ist. Demgegenüber unterliegt die Änderung eines Analysenverfahrens dem Change Control Verfahren, die Methode ist zu revalidieren und auch als Änderungsmeldung den Zulassungsbehörden mitzuteilen.

Die Konferenz "Successful HPLC Management in a GMP-/FDA-Regulated Environment" wird aufgrund der großen Nachfrage am 31.3-1.4. 2004 in Barcelona wiederholt werden einschließlich des Post-conference Workshops "Validation of Chromatographic Data Systems", der am 2. April 2004 stattfindet. Das ausführliche Einladungsprogramm finden Sie hier.

Autor:
Dr. Günter Brendelberger
CONCEPT HEIDELBERG