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30. Oktober 2003
 

Wird der EU-GMP-Leitfaden gesetzlich bindend?

 
Derzeit ist in Deutschland die Pharmabetriebsverordnung die rechtliche Grundlage für die Überwachung der Guten Herstellungspraxis (GMP). Der EG-GMP-Leitfaden stellt den Stand der Technik dar und dient als Umsetzungsempfehlung.

Durch die 12. AMG-Novelle soll nun die Einhaltung des EG-GMP-Leitfadens fest vorgeschrieben sein. Der neue Text lautet: 

§ 1a PharmBetrV *
Qualitätssicherungssystem
Betriebe und Einrichtungen müssen die EU-Leitlinien guter Herstellungspraxis für Arzneimittel einhalten und hierfür ein funktionierendes pharmazeutisches Qualitätssicherungssystem entsprechend Art und Umfang der durchgeführten Tätigkeiten betreiben, um sicherzustellen, daß die Arzneimittel die für den beabsichtigten Gebrauch erforderliche Qualität aufweisen. Dieses Qualitätssicherungssystem muss die aktive Beteiligung der Geschäftsführung und des Personals der einzelnen betroffenen Bereiche vorsehen; insbesondere haben der Herstellungsleiter und der Kontrolleiter die Herstellungs- und Prüfanweisungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls an den Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen.

Brisant wird die Umsetzung vor allem aufgrund der Anhänge 1 bis 18 sein. Annex 1 zur Sterilherstellung ist derzeit eines der meistdiskutierten GMP-Dokumente aufgrund der schwer realisierbaren Vorgaben (siehe unsere News vom 12. Juni). Die GMP-gerechte Sterilprüfung mit Praxisbeispielen von 11 Referenten ist Gegenstand eines ECA Education Courses in München. Klicken Sie hier für mehr Informationen.

Auch die Anforderungen aus Annex 16 bezgl. der Chargenfreigabe durch eine Qualified Person wird aufgrund der nationalen Umsetzung (5 AMG Verantwortungsträger) schwer 1:1 anzuwenden sein.

Weiterhin handelt es sich bei allen diesen diskutierten Änderungen des AMG um Vorschläge. Es bleibt abzuwarten, ob die o.g. Änderungen auch so umgesetzt werden.

Autor:
Oliver Schmidt
CONCEPT HEIDELBERG

In unserer Reihe "Pharmarecht und Compliance" organisieren wir aktuell:

Quelle: 
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze/entwuerfe/
AenderungArzneimittelgesetz.pdf