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29. Oktober 2003
 

Neue EU-GMP-Richtlinie am 14.10. publiziert

 
Am 14.10.2003 wurde die "Richtlinie 2003/94/EG DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2003 zur Festlegung der Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis für Humanarzneimittel und für zur Anwendung beim Menschen bestimmte Prüfpräparate" im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert. Diese Richtlinie ersetzt die sogenannte "GMP-Richtlinie" 91/356 EWG.

Beim ersten Lesen wird deutlich, dass die GMP-gerechte Herstellung der klinischen Prüfmuster hier bereits im Titel erwähnt wird und der Geltungsbereich in Artikel 1 um eben diese klinischen Prüfmuster erweitert wird. Entsprechend werden auch die weiteren Artikel inhaltlich gemäß dieser Geltungsbereichserweiterung angepasst.

Aufgrund der in dieser Richtlinie verstärkten Berücksichtigung der GMP-gerechten Herstellung klinischer Prüfmuster organisieren wir das Praxisseminar "GMP-/FDA-gerechte Herstellung klinischer Prüfmuster" mit 7 Referenten (darunter ein GMP-Inspektor und ein Fachanwalt für Arzneimittelrecht).

Es wird zu prüfen sein, ob die im Folgenden vorgenommenen Änderungen bewusst oder durch eine mangelhafte Übersetzung entstanden sind, z.B. Artikel 6 Qualitätssicherungssystem. Bisher hieß es: "Jeder Hersteller muss ein funktionstüchtiges pharmazeutisches Qualitätssicherungssystem ..." betreiben. Nun ist ein "wirksames" pharmazeutisches Qualitätssicherungssystem gefordert.

Artikel 7 Personal.
Auch hier ist ein Übersetzungsfehler möglich. In der vorliegenden Übersetzung ist in jedem Falle die Formulierung erheblich verschärft worden, denn es hieß vorher: "Die Mitarbeiter müssen zu Anfang und danach fortlaufend geschult werden. Die Schulung sollte sich auf Theorie und Anwendung der Qualitätssicherung und der Guten Herstellungspraxis erstrecken."
Jetzt heißt es: "Das Personal muss zu Anfang und danach fortlaufend geschult werden; die Wirksamkeit der Schulung muss geprüft werden, und die Schulung muss sich insbesondere auf Theorie und Anwendung des Qualitätssicherungskonzepts und der Guten Herstellungspraxis sowie gegebenenfalls auf die besonderen Anforderungen an die Herstellung von Prüfpräparaten erstrecken." 
Demnach müsste zukünftig die Wirksamkeit der Schulung geprüft werden. 

Das Thema der GMP-konformen Umsetzung von Schulungsmaßnahmen ist Gegenstand unseres Praxisseminars am 12. Februar 2004 in Heidelberg.

Weitere Formulierungsänderungen in der neuen EU-GMP-Richtlinie finden sich z.B. in Artikel 10 Produktion. Hier steht nun neu der Satz: "Alle Abweichungen im Prozess und Produktmängel werden dokumentiert und gründlich untersucht."

Die Richtlinie muss bis zum 30.04.2004 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Quelle: Amtsblatt der europäischen Union L 262/22 bis L 262/26.

Autor:
Oliver Schmidt
CONCEPT HEIDELBERG