In den amerikanischen GMP Regeln für Arzneimittelhersteller findet sich im
Abschnitt 21 CFR 211, Section 211.84, die Anforderungen bezüglich der
Prüfung und Freigabe oder Sperrung von Ausgangsstoffen (components) für
die Arzneimittelherstellung.
In den Human Drug CGMP Notes vom 1. Quartal 2001, die auf Anfrage unter
Bezugnahme auf den Freedom of Information Act von der FDA individuell per
Post zugesandt werden, wurde gefragt, ob es für einen
Arzneimittelhersteller Pflicht ist ein GMP Compliance Audit bei dem
Hersteller eines Ausgangsstoffes durchzuführen.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Antwort von Brian J.
Hasselbalch, vom Center for Drug Evaluation and Research innerhalb der FDA.
Brian J. Hasselbalch verwies auch auf eine frühere Stellungnahme der FDA in
den Human Drug CGMP Notes vom Dezember 1998.
Aus Sicht der FDA ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dass ein
Arzneimittelhersteller ein Audit bei dem Wirkstoffhersteller vor Ort
durchführt. Nach 21 CFR 211.84 müssen alle Chargen von Ausgangsstoffen
("components" = Wirk- und Hilfsstoffe) vor ihrem Einsatz auf
Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Qualitätseigenschaften
(Spezifikationen) überprüft werden. Unter der Voraussetzung, dass ein
Arzneimittelhersteller seinen Zulieferer qualifiziert hat, ist es möglich,
die vollständige Prüfung jeder Charge eines Ausgangstoffes zu reduzieren,
sofern der Arzneimittelhersteller die Zuverlässigkeit der
Analysenergebnisse des Lieferanten durch eine geeignete "Validierung
der Testergebnisse des Lieferanten" in angemessenen Intervallen
überprüft. (21 CFR 211.84(d)(2)). Brian Hasselbalch betont besonders, dass
die Validierung der Testergebnisse des Lieferanten durch Prüfung und/oder
Untersuchungen erreicht wird – nicht durch Audits!
Um die Zuverlässigkeit der Analysenergebnisse des Lieferanten zu
überprüfen werden normalerweise bei den ersten Chargen eines neuen
Lieferanten oder eines neuen Ausgangsstoffs Vollanalysen durch den
Arzneimittelhersteller durchgeführt und mit den Ergebnissen der
Analysenzertifikate des Lieferanten verglichen. Später fordert der CFR eine
Überprüfung in regelmäßigen Intervallen. Einige FDA-Inspektoren haben im
Rahmen von FDA Inspektionen Beanstandungen ausgesprochen (483) bei
Arzneimittelherstellern, die diesen Ergebnisvergleich nicht jährlich
durchführen. Das ist aus Sicht der FDA aber eine zu enge Interpretation!
Nachdem ein Arzneimittelhersteller einmal einen Lieferanten validiert
hat, erlauben die CFR-Regularien, dass sich der Arzneimittelhersteller auf
das Analysenzertifikat des Lieferanten verlässt, sofern zusätzlich noch
eine spezifische Identitätsprüfung pro Charge durchgeführt wird. Eine
Lieferantenvalidierung ermöglicht also einen reduzierten Prüfungsumfang.
Alternativ kann ein Arzneimittelhersteller auch auf diese Möglichkeit der
Lieferantenqualifizierung verzichten und muss dann jede eintreffende Charge
eines Ausgangsstoffs einer Vollanalyse unterziehen.
Grundsätzlich begrüßt aber die FDA durchaus die zusätzliche
Durchführung von Lieferantenaudits. Durch eine Inspektion vor Ort kann
zusätzliches Vertrauen in einen Lieferanten entstehen, das alleine aufgrund
von Laborergebnissen nicht möglich wäre. Die Durchführung von Audits
befreit einen Arzneimittelhersteller jedoch nicht von seiner Verpflichtung,
durch Prüfungen oder Untersuchungen die Qualität der Ausgangsstoffe vor
ihrem Einsatz zu verifizieren. Aber ein Validierungsprogramm, das Audits
beim Hersteller der Ausgangsstoffe mit einschließt, kann ein längeres
Intervall bis zu einer erforderlichen Revalidierung rechtfertigen.
Anmerkung: an diesem Punkt unterscheiden sich die GMP-Anforderungen in
USA und in Europa! In Punkt 5.30 des EG-GMP-Leitfadens wird gefordert, dass
"die Identität des Inhalts eines jeden Behältnisses mit
Ausgangsstoffen sichergestellt werden muss". Hier gehen die
europäischen Anforderungen also wesentlich weiter als die amerikanischen
CFR-Anforderungen. Erleichterungen sind gemäß der 8. Ergänzenden
Leitlinien zum EG-GMP-Leitfaden für die Probenahme von Ausgangsstoffen und
Verpackungsmaterial in Europa möglich, sofern der Arzneimittelhersteller
folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:
- Verständnis des Lieferanten für die Anforderungen bezüglich der
Guten Herstellungspraxis
- Die Bedingungen unter denen ein Ausgangsstoff hergestellt und geprüft
wird
Das bedeutet in der Praxis, hier ist eine Reduzierung der 100%
Identitätsprüfung nur möglich, falls tatsächlich ein Audit bei dem
Hersteller des Ausgangstoffs durchgeführt wurde.
Soweit die aktuelle Interpretation der FDA zur CFR Anforderung an die
Prüfung sowie Freigabe oder Sperrung von Ausgangstoffen unter besonderer
Berücksichtigung von Lieferantenaudits.
Die "Lieferantenqualifizierung" wird eines der Themen bei
unserem Intensivseminar "FDA-Compliance
in der Qualitätssicherung" sein, das am 8.-10. Dezember 2003 in
Heidelberg stattfinden wird.
Autor:
Dr. Günter Brendelberger
CONCEPT HEIDELBERG