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12. Juni 2003
 

Final Version von Annex 1 "Sterilfertigung" verabschiedet

 
Der Annex 1 zum EG-GMP-Leitfaden regelt die Herstellung steriler Arzneimittel. Er wurde in der Vergangenheit schon zweimal geändert (größere Revision 1997 und eine kleiner Revision 2001).

Im Jahre 2002 hat die Inspektorengruppe der EMEA einen Entwurf zur erneute Revision vorgeschlagen (s. GMP News 271 vom 16.12.02). Am 03.06.03 hat die EG-Kommission das "Final" des revidierten Annex 1 nun veröffentlicht. Er wird in dieser Version zum 1. September 2003 gültig werden.

Was hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf aus dem Jahre 2002 geändert?

Ganz gezielt wird in einer Anmerkung auf der ersten Seite auf die Harmonisierung mit EN/ISO 14644-1 hingewiesen. Allerdings wird auch explizit erwähnt, dass spezielle Anforderungen an die Fertigung von sterilen Arzneimitteln ebenfalls Bestandteil des Annex 1 sind. Somit betreffen die meisten Änderungen den Punkt 3 (Reinheitsklassen) des Annex 1.

Im Vergleich zum 2002-Entwurf wird unter Anmerkung A des Punktes 3 die kontinuierliche Partikel-Messung nur für die Zone A gefordert. Für die Zone B wird diese Messung nur noch empfohlen ("recommended").

Die Probevolumina sollen nicht kleiner als 1 m3 in den Zonen A und B sein. Diese Volumina werden auch für die Zone C bevorzugt ("preferable"). Im ursprünglichen Entwurf wurde das Probevolumen für jeden Messpunkt noch als verbindlich vorgegeben.

Unter Anmerkung B des Punktes 3 ist noch eine Änderung im Satzbau im Vergleich zum 2002-Entwurf zu verzeichnen, die aber wohl keine inhaltlich relevanten Folgen hat.

Die Anmerkung E wurde ebenfalls vom Satzbau geändert. Auch hier sind inhaltlich keine relevanten Folgen zu erwarten.

Interessanter und für die Industrie auch wichtiger ist das Fallenlassen von definierten Angaben ("guidance values") zu Temperatur und Feuchtigkeit in Reinräumen. Im ursprünglichen Entwurf wurden 18 +/- 2°C und 40% - 60% Luftfeuchte gefordert. Die Finalversion beschränkt sich nun darauf, dass Raumtemperatur und –feuchte vom Produkt und den Tätigkeiten abhängig sind und keine Beeinträchtigung der Reinraumklassen nach sich ziehen sollen.

Obwohl keine Änderung zum ursprünglichen Entwurf, ist es interessant, dass der Passus zu den Monitoringdaten als Indikator für den Kleiderwechsel (Punkt 20 der aktuell gültigen Version) entfallen ist.

Das detaillierte Dokument finden Sie unter
http://pharmacos.eudra.org/F2/eudralex/vol-4/pdfs-en/revan1vol4.pdf

Autor:
Sven Pommeranz
CONCEPT HEIDELBERG