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02.07.2012


Revidierter Leitlinien-Entwurf zu Biosimilar-Arzneimitteln veröffentlicht

Ein Biosimilar-Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das einem bereits zugelassenen biologischen Arzneimittel, dem "biologischen Referenzarzneimittel" in Bezug auf den Wirkstoff, den Wirkmechanismus und die therapeutische Indikation ähnlich ist. (Ein "biologisches Arzneimittel" enthält einen Wirkstoff, der von einem lebenden Organismus, z.B. Bakterium oder Hefestamm hergestellt wird.) Zum Nachweis der Vergleichbarkeit von Biosimilar- und biologischem Referenzarzneimittel müssen umfangreiche Studien zum Vergleich der Qualität und Einheitlichkeit des Wirkstoffs, des Fertigarzneimittels und des gesamten Herstellungsprozesses durchgeführt werden.

Am 31. Mai 2012 hat die EMA den Entwurf einer Leitlinie mit dem Titel "Guideline on similar biological medicinal products containing biotechnology-derived proteins as active substance: quality issues (revision 1)" zur Kommentierung veröffentlicht. Dieser Leitlinien-Entwurf ist eine Aktualisierung der bislang noch gültigen Biosimilar-Leitlinie vom 1. Juni 2006. Die einzelnen Kapitel wurden weitgehend und gründlich überarbeitet und enthalten im Vergleich zur bestehenden Leitlinie zahlreiche detaillierte Vorschriften. Der Abschnitt über vergleichende Studien, in der Guideline als "comparability exercise" bezeichnet, beschreibt ausführlich Art und Umfang dieser Untersuchungen, die der Antragsteller für die Zulassung eines Biosimilar-Arzneimittels einreichen muss. In den weiteren Kapiteln über analytische Verfahren, physikalisch-chemische Eigenschaften, biologische Aktivität, Reinheit und Charakterisierung von Verunreinigungen findet man differenzierte Angaben zur Durchführung. Des weiteren wurde ein zusätzliches Kapitel über vergleichende Untersuchungen der immunchemischen Eigenschaften eingefügt. Nachfolgend sind beispielhaft die Anforderungen zur vergleichenden Analyse der physikochemischen Eigenschaften aufgeführt:

  • Nachweis der Primär- und Sekundärstruktur (evt. auch Strukturen höherer Ordnung) des Wirkstoffs
  • Nachweis der Ziel-Aminosäuresequenz und ihrer Identität mit der Sequenz des Referenz-Wirkstoffs
  • Identifizierung der N- und C-terminalen Aminosäuren sowie freier SH-Gruppen und Disulfid-Brücken
  • Quantifizierung von Modifikationen bzw. Verkürzungen der Proteinkette
  • Bestimmung des Glykosylierungsmusters. Ungewöhnliche, von der Referenz abweichende Muster sind zu beschreiben und ihre Unbedenklichkeit ist zu rechtfertigen

Diese Vorgaben sowie die Vorschriften der anderen Abschnitte sind gegenüber der bestehenden Guideline wesentlich umfangreicher und präziser und machen deutlich, wie aufwändig diese obligatorischen Studien zur Vergleichbarkeit sein können, wenn die Guideline in Kraft tritt.

Weitere Einzelheiten finden Sie such im neuen Entwurf der "Guideline on similar biological medicinal products 5 containing biotechnology-derived proteins as active 6 substance: quality issues (revision 1)".

Die EMA stellt außerdem auf ihrer Webseite "Fragen und Antworten zu Biosimilar-Arzneimitteln" bereit, in dem Grundsätzliches zu Biosimilar-Arzneimitteln erklärt wird. Interessant ist auch die Info-Broschüre "Biosimilar medicinal products" der EMA zu verschiedenen Typen von Biosimilar-Arzneimitteln und den zuständigen Arbeitsgruppen der Agentur.

Autor:
Dr. Gerhard Becker
CONCEPT HEIDELBERG

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