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21.05.2012


ICH Q11 Guideline finalisiert

Im Juni 2011 veröffentlichte die ICH die Guideline Q11 zur Entwicklung und Herstellung von chemisch-synthetischen und biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen (siehe auch unsere GMP-News vom 20. Juni 2011). Ein knappes Jahr später, Anfang Mai, erschien nun das finalisierte Dokument.

Die Guideline beschreibt die Grundsätze und Vorgehensweise bei der Entwicklung von pharmazeutischen Wirkstoffen und bezieht sich dabei auch auf die ICH-Leitlinien Q8, Q9 und Q10. Ferner enthält die Guideline Angaben zu den Informationen, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens in die CTD-Kapitel 3.2.S.2.2 bis 3.2.S.2.6 einzuarbeiten sind.

Die nun vorliegende finale ICH Q11-Leitlinie enthält zahlreiche redaktionelle Überarbeitungen. Inhaltlich wurde gegenüber der Vorgängerversion vor allem das Kapitel 3.1.6 "Design Space" erheblich erweitert. Das Konzept des Design Space wird ausführlich erläutert und die Bedeutung der kritischen Qualitätsmerkmale (critical quality attributes, CQAs) beschrieben. Dieses Kapitel geht auch auf die besondere Situation bei biotechnologischen Wirkstoffen ein. Hier können Einflussgrößen wie Prozessvariabilität und die Kompexität des Wirkstoffs (z.B. auf Grund posttranslationaler Modifikationen) ein Restrisiko darstellen. Die Ursache für dieses nach der Genehmigung des Design Space noch verbleibende Restrisiko sind unerwartete Änderungen in den kritischen Qualitätsmerkmalen. Diese können vor allem dann auftreten, wenn der Herstellungsprozess empfindlich ist gegenüber Maßstabsänderungen. Der Antragsteller hat einen Vorschlag auszuarbeiten, wie er mit Bewegungen dieser kritischen Parameter innerhalb des genehmigten Design Space nach erfolgter Zulassung umgeht. Der Vorschlag muss Angaben darüber enthalten, mit welchen Mitteln (z.B. geeignete Kontrollstrategien und Charakterisierungsmethoden) die Produktqualität nachgewiesen werden kann, selbst wenn sich die Prozessparameter bis an den Rand des Design Space bewegen, was bei hochkomplexen biotechnologischen Wirkstoffen wahrscheinlicher ist als bei den meisten chemisch-synthetischen hergestellten Wirkstoffen.

Ein Dokumentenvergleich ist ein praktisches Mittel zur Kenntlichmachung von Änderungen. Einen solchen Vergleich zwischen der ICH Q11-Guideline in der Entwurfsversion (Draft Consensus Guideline, Step 2) und der nunmehr finalisierten Version (Step 4) finden Sie auf der GMP-Navigatorseite im GMP-Forum unter "Downloads" (vorheriges Einloggen notwendig).

Hinweis: Im ECA-Seminar "ICH Q11 Training Course" am 20./21. November 2012 in Budapest werden alle wichtigen Aspekte dieser neuen Guideline diskutiert.

Autor
Dr. Gerhard Becker
CONCEPT HEIDELBERG

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