Die Richtlinie VDI 2083 Blatt 8
"Reinraumtauglichkeit von Betriebsmitteln" beschreibt eine
standardisierte Vorgehensweise, die es ermöglicht ein Betriebsmittel
hinsichtlich aller relevanten Kontaminationsfaktoren zu untersuchen und
dessen Einsatzfähigkeit in Reinräumen der verschiedenen internationalen
Partikelreinheits-
klassen der Luft zu definieren. Bis Dato war weltweit keine Norm oder
Richtlinie erhältlich, die eine standardisierte Vorgehensweise zur
Ermittlung der Eignung von Betriebsmitteln für deren Einsatz in
Reinräumen bzw. reinen Produktionsumgebungen mit wissenschaftlichen
Methoden beinhaltete.
Motivation
Im wesentlichen wird die Reinheit einer Produktionsumgebung von drei
Parametern bestimmt: Partikelreinheitsklasse der Luft (z.B. Klasse 3 nach
ISO 14644-1), Personalhygiene, Betriebsmittel. Daraus geht hervor, dass
diese Parameter auch beherrscht werden müssen, um für die jeweiligen
Prozesse bzw. Produkte in der Produktionsumgebung die notwendigen
Reinheitsbedingungen schaffen zu können. Die erzielte Produktqualität
korrespondiert mit diesen Parametern. Die Erstluftqualität und die
Personalhygiene sind nach dem heutigen Stand der Technik beherrscht und
für alle Reinheitsanforderungen verfügbar. Die Kontaminationspotenziale
(z.B. elektrostatische Ladungen, sedimentierte Partikel ³
0,2 µm etc.) die von Betriebsmitteln ausgehen, sind jedoch auf Grund
fehlender Prüfvorgaben nicht in dem Maße abprüfbar, als dass ein
abgesichertes wissenschaftliches Ergebnis daraus entstünde. Die
Bereitstellung einer Produktionsumgebung in der alle Kontaminationsrisiken
für das Produkt beherrschbar sind, verlangt also nach einer
wissenschaftlich fundierten Prüfprozedur, mit deren Hilfe sich
reproduzierbare Ergebnisse für alle Kontaminationsfaktoren, die von
Betriebsmitteln ausgehen, erzielen lassen. Dies war auch die Maßgabe für
das Gremium für die Erstellung der Richtlinie VDI 2083 Blatt 8
"Reinraumtauglichkeit von Betriebsmitteln".
Vorgehensweise zur Ermittlung der Reinraumtauglichkeit von
Betriebsmitteln
Die Vorgehensweise der Richtlinie basiert grundlegend auf der
Unterscheidung der Reinraumtauglichkeit und der Reinheitstauglichkeit
eines Betriebsmittels. Bei der Bestimmung der Reinraumtauglichkeit eines
Betriebsmittels wird die in die Reinraumumgebung emittierte höchste
Konzentration der luftgetragenen teilchenförmigen Emission ermittelt.
Denn unabhängig von den spezifischen Produktanforderungen ist nahezu
allen Bereichen, die das Produzieren unter "reinen" Bedingungen
fordern, gemeinsam, dass die Konzentration luftgetragener Partikel
bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf. Die Emission luftgetragener
Partikel bildet für alle "reinen" Fertigungen den selben
Maßstab, der eine Vergleichbarkeit des Kontaminationsverhaltens
unterschiedlichster Betriebsmittel ermöglicht. Die Reinraumtauglichkeit
ist ein Bestandteil der Reinheitstauglichkeit. Die Einordnung in
eine bestimmte Luftreinheitsklasse erfolgt nach einer statistischen
Analyse der Messdaten. Dabei findet ein Vergleich der eingetragenen
Partikelkonzentration verschiedener Größenklassen durch den Systemraum
des Betriebsmittels mit den Grenzwerten des jeweilig zu Grunde gelegten
Regelwerks der Luftreinheit statt. Abhängig von den jeweils definierten
Grenzwerten in den Regelwerken der Luftreinheit wird für die statistische
Analyse die Poisson- bzw. die Student-t-Verteilung angewandt. Wobei hier
jedes beliebige Regelwerk, das Grenzwerte über die partikuläre
Konzentration in einem definierten Luftvolumen enthält, herangezogen
werden kann.
Die Untersuchung der Reinheitstauglichkeit fordert eine
Berücksichtigung aller reinheitsrelevanten Parameter, die einen Einfluss
auf die Produktqualität haben. Dies geht u.a. von der Berücksichtigung
der Strömungsverhältnisse, partikulärer Emissionen (sedimentiert,
luftgetragen, Medien-transportiert), Schwingungen, elektrostatischer
Materialeigenschaften bis hin zur Ermittlung der Reinigbarkeit. Diese
produktspezifischen Untersuchungsparameter sind im Wesentlichen von den
Reinheitsanforderungen des herzustellenden Produkts abhängig. Ein
Vergleich der Messwerte mit dem Anforderungskatalog des jeweiligen
Produkts gibt Auskunft für welche Fertigungsprozesse und Produkte das
Betriebsmittel eingesetzt werden kann.
Fazit
Die Ermittlung der Reinraum- und Reinheitstauglichkeit nach VDI 2083
Blatt 8 macht sämtliche hygienerelevanten Eigenschaften von
Betriebsmitteln transparent. Aufbauend auf diesen Untersuchungen ergeben
sich eine Reihe von Vorteilen für die Qualifizierung bzw. Validierung
eines Produktionsprozesses. Schon bei der Design Qualification können
auch aus hygienischer Sicht die geeigneten Betriebsmittel eingeplant und
beschafft werden. Darüber hinaus ist das Risiko,
"Überraschungen" bei der Operational Qualification zu erleben,
entscheidend minimiert. Dies sichert die Einhaltung von Zeitplänen und
verringert die Aufwendungen für zusätzliche Untersuchungen.
Der nun mit der VDI-Richtlinie 2083 Blatt 8 geltende neue Stand der
Technik trägt dazu bei, das Risiko von Produktkontaminationen weiter zu
verringern und die Prozesse der Qualifizierung zu optimieren.
Source:
Fraunhofer Institut IPA