GMP Inspektionen durch die EMEA werden in
Zukunft an Bedeutung gewinnen. In einem Rundschreiben informierte die EMEA kürzlich über
den rechtlichen Hintergrund und die Vorgehensweise. Im folgenden ist das EMEA
Rundschreiben zitiert:
"Die Inspektion von Herstellern spielt eine wichtige Rolle
bei der Beurteilung von Anträgen nach dem zentralisierten Verfahren. Bisher wurden vom
CPMP für mehr als die Hälfte der eingegangenen Anträge Inspektionen angefordert (in
Übereinstimmung mit Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93), um den
Beurteilungsprozeß abzuschließen. Die Hauptgründe für die bisher durchgeführten
Inspektionen waren die Überprüfung/Untersuchung von Aspekten der im Antrag beschriebenen
Einzelheiten der Herstellung und Kontrolle beim Wirkstoffhersteller sowie die Kontrolle
der Einhaltung der Grundsätze der GMP (Good Manufacturing Prachtice, Gute
Herstellungspraxis) bei Herstellern von Fertigprodukten außerhalb der Europäischen Union
bzw. des Europäischen Wirtschafts-raums (EU/EWR). Der Bereich Inspektion der EMEA hat
eine koordinierende Funktion mit den Inspektionsdiensten von EU/EWR und stellt sicher,
daß die Inspektionen vor der Zulassung innerhalb der gesetzlichen Frist für die
Beurteilung des Antrags durchgeführt werden. Diese Frist beträgt 210 Tage für neue
Anträge und 60 Tage für Typ I-Änderungen, die eine Änderung des Herstellungsbetriebs
erforderten. Es ist für die Antragsteller äußerst wichtig sicherzustellen, daß
Herstellung, Kontrolle, Chargenfreigabe und gegebenenfalls die Einfuhrregelungen vor der
Einreichung des Antrags und auch im Antrag selbst eindeutig beschrieben werden. Außerdem
sollte sich der Antragsteller vergewissern, daß die Herstellungsbetriebe zum Zeitpunkt
der Antragseinreichung bereit für die Inspektion sind, d.h. daß sie den Grundsätzen und
Leitlinien für die gute Herstellungspraxis der Europäischen Union entsprechen und damit
für die Herstellung des betreffenden Präparates geeignet sind. Die Inspektionen nach der
Zulassung werden ebenfalls von der EMEA koordiniert und liegen im Verantwortungsbereich
der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. der Länder
des EWR, in denen das Präparat hergestellt oder importiert wird. Diese Art der Inspektion
gewinnt mit der zunehmenden Zahl von zentral zugelassenen Präparaten immer größere
Bedeutung. Sie findet normalerweise alle 2 Jahre statt."
Wann erfahren Unternehmen, ob die Herstellungsbetriebe
einer GMP-Inspektion durch die EMEA unterzogen werden
"Sobald ein Antrag eingegangen und von der EMEA validiert worden ist, stellen
Mitarbeiter des Bereichs Inspektionsdienste fest, ob der Herstellungsbetrieb, die
Chargenfreigabe und die Einfuhrstelle(n) in jüngerer Zeit inspiziert worden sind und ob
zufriedenstellende Berichte vorliegen. Sie beraten sich dann mit dem für den Antrag
zuständigen Berichterstatter und Mitberichterstatter, die gegebenenfalls dem CPMP
empfehlen, eine GMP-Inspektion zu verlangen. Diese Anforderung kann (bei Bedarf) die
Überprüfung des Inspektionsstatus (GMP) der Herstellungs- und Einfuhrstätten sowie der
Probennahme- und Prüfbestimmungen empfehlen. Solche Anforderungen werden meist in der
frühen Beurteilungsphase, d.h. bevor die Liste der Fragen formell verabschiedet wird, dem
CPMP zur Verabschiedung vorgelegt. Dem CPMP steht es jedoch während jeder Phase der
Beurteilung des Antrags frei, eine Inspektion anzufordern. Den Antragstellern wird deshalb
empfohlen sicherzustellen, daß die Herstellungsbetriebe ab dem Zeitpunkt der
Antragsein-reichung jederzeit auf eine eventuelle Inspektion vorbereitet sind".
Anhand der hier beschriebenen GMP Inspektion durch die EMEA wird einmal mehr deutlich,
welchen zunehmenden Stellenwert GMP Compliance in Europa erhält. Aus diesem Grund
organisiert Concept Heidelberg gemeinsam mit der European Compliance Academy (ECA)
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Autor: Oliver Schmidt, CONCEPT HEIDELBERG
- Projektleiter-
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