Keine Neuigkeit dürfte es für
Sie sein, daß die Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung (Mutual
Recognition Agreement", MRA) von Inspektionen im Rahmen der Guten Herstellungspraxis
für Arzneimittel zwischen der EU und den USA seit 1. Dezember 1998 in Kraft sind.
Ursprünglich war die Inkraftsetzung allerdings früher erwartet worden. Die Verzögerung
beruhte auf der unterschiedlichen Interpretation von GMP wie Stephanie R. Gray, die
Direktorin des Office of Compliance vom Center for Drug Evaluation and Research (CDER) auf
einer Veranstaltung Ende letzten Jahres ausführte (Quelle: PDA Letters November und
Dezember 1998). Innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist, in der Gleichwertigkeit der
Inspektionssystem erreicht werden soll, müssen also noch die Unterschiede bezüglich der
GMP-Interpretationen gelöst werden.
Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, sich die GMP-Verstöße, die die
FDA im letzten Jahr bemängelte, einmal näher zu betrachten.
Sowohl national als auch international stehen Validierungsmängel
an erster Stelle.
Gefolgt von Mängeln innerhalb der Qualitätskontrolle und bei der Dokumentation sowie im
Bereich der Prozeßkontrollen.
Die spezifischen Validierungsmängel schließen unvollständige oder
fehlende Validierungspläne sowie die mangelhafte Bearbeitung von Out of
Specification-Results (OOS-Results) mit ein. Der letzte Punkt spielt ebenfalls eine Rolle
bei GMP-Verstößen in der Qualitätskontrolle. Die GMP-Verstöße im Bereich
Dokumentation umfassen fehlerhafte Herstellungsprotokolle, Voreintragungen sowie Freigaben
ohne Review" des Herstellungsprotokolls. Fehler im Monitoringsystem kritischer
Parameter und wiederum die Untersuchung von OOS-Ergebnissen wurden bei der
Prozeßkontrollen bemängelt.
Aufgrund dieser Tatsachen ist es durchaus wahrscheinlich, daß die
proposed Ammendments zum Code of Federal Regulations (CFR) aus dem Jahre 1996 im Laufe des
Jahres 1999 gültig werden. In ihnen ist u.a. ein neues Kapitel zum Thema `Process
Validation` enthalten, in dem Art und Umfang von Validierungen beschrieben werden. Des
weiteren wird gefordert, daß Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Prozeß-
und Methodenvalidierung geregelt sein sollen.
Somit wird im Rahmen der dreijährigen Übergangsfrist des
MRA-Abkommens auch in Europa wahrscheinlich noch mehr Gewicht auf das Thema Validierung
gelegt werden.
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anläßlich der European
Validation Conference am 5./6. Mai in Berlin.
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(Überwachung und Industrie) aus 6 europäischen Staaten zu 14
validierungsbezogenen Themen.
Autor: Dipl. -Biol. S. Pommeranz, CONCEPT HEIDELBERG
- Projektleiter-