GMP-NEWS
|
|
|
|
|
|
|
| | |
|
20.05.2011
Änderungen im Betäubungsmittelgesetz
| |
| | |
| Der Bundesrat hat der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften abschließend zugestimmt. Daraus ergeben sich folgende Änderungen im Betäubungsmittelgesetz und dessen Anlagen: - Cannabis: Hier ist nun eine Zulassung und eine ärztliche Verschreibung auf Betäubungsmittelrezept möglich
- Flunitrazepam: Die Verschreibung Flunitrazepam-haltiger Arzneimittel ist nur noch auf Betäubungsmittelrezept möglich
- Tapentadol: Festlegung einer Höchstverschreibungsmenge
Daneben gab es Änderungen für den Umgang mit Betäubungsmitteln in Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und in Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Die Änderungsverordnung wird nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Wolfgang Schmitt CONCEPT HEIDELBERG | |
| | |
|
| |
| | |
|
|
DIESE GMP-NEWS KÖNNTEN AUCH INTERESSANT FÜR SIE SEIN |
21.05.2012 | FDA Compliance Programm Leitlinie zu Inspektionen von Medizinprodukte-Herstellern
14.05.2012 | Wann kommt das neue AMG?
14.05.2012 | Überwachung von Medizinprodukten verschärft
07.05.2012 | FDAs neue Leitlinien für 2012
07.05.2012 | PIC/S veröffentlicht Aide memoire zur Inspektion von Risikomanagement-Systemen
|