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GMP-News
14. Oktober 2002
 

Wiedererscheinen des Annex 15 in deutscher Sprache

 
Am 8. Mai dieses Jahres hatte die EG die aktuellen Annexe 15-18 in deutscher Sprache veröffentlicht, kurze Zeit später diese Übersetzungen allerdings wieder zurückgezogen. Alleinig der Annex 18 (ICH Q7A GMP für Wirkstoffe) ist unlängst wieder in deutscher Sprache im Netz abrufbar.

Seit kurzem ist auch die deutsche Übersetzung des Annex 15 wieder im Netz abrufbar. Bezugsquelle ist
http://pharmacos.eudra.org/F2/eudralex/vol-4/pdfs-m/v4_an15_de.pdf
.

Das Übersetzen von ursprünglich englischsprachigen Dokumenten erleichtert einerseits das Lesen dieser Dokumente birgt auf der anderen Seite allerdings auch die Gefahr von Übersetzungsfehlern bzw. einer unglücklichen Wortwahl. Dies ist leider auch teilweise im Falle der deutschen Übersetzung des Annex 15 so.

Der Titel des Dokumentes lautet "Zulassungsprüfung und Validierung" (engl. Originaltext: "Qualification and Validation"). Die Namensgebung "Zulassungsprüfung" sorgt für Irritation, da Validierungen durchaus zulassungsrelevant sein können, das vorliegenden Dokument aber die Prinzipien der Qualifizierung und Validierungen bei der Herstellung von Arzneimitteln behandelt. Hier wäre eine wörtliche Übersetzung des englischen Begriffs "Qualification" mit "Qualifizierung" hilfreich, zumal auch innerhalb der weiteren Textpassagen des Annex 15 der Begriff "Qualifizierung" häufiger verwendet wird.

Unter Punkt 4d des Annex 15 taucht erstmals der Begriff "Anweisungen" (engl. Originaltext: "protocols") auf. Er wird auch in nachfolgenden Passagen des Dokuments häufiger eingesetzt. In der Industrie hat sich allerdings mittlerweile der Begriff "Plan" als Pendant zum englischen "protocol" etabliert.

Unter Punkt 9 lautet der englische Originaltext "The first Element of the validation of new facilities, systems or equipment could be design qualification (DQ)".

Die deutsche Übersetzung für "could" lautet in diesem Falle auch "sollte", wie dies üblicherweise in GMP-Dokumenten nur für "should" der Fall ist. De facto wird die DQ mittlerweile aber als so verbindlich angesehen, dass die Übersetzung mit "sollte" durchaus angemessen erscheint.

Unter 12a ist der Korrektur ein Rechtschreibfehler entgangen: Anstatt der wahrscheinlich gemeinten "Rohrleitungen" sind "Rohrleistungen" aufgeführt.

Die Begriffe Verfahrensqualifizierung und Leistungsqualifizierung (Punkt 16) werden synonym benutzt. Leistungsqualifizierung wird im Dokument auch mit PQ abgekürzt. Da unterschiedliche Begriffe zu gleichen Validierungsaktivitäten schon in der Vergangenheit zu Problemen führten (vgl. Hiob, M., Pharm. Ind. 63, Nr. 6, 563 (2001)) wäre hier ein einheitlicher Begriff sinnvoll.

Nichtsdestotrotz ist das Dokument natürlich sehr lesenswert und stellt den Stand der Technik hinsichtlich Validierungen dar. Übrigens hält auch die FDA vom Annex 15 sehr viel.

Sie möchten mehr über den Stand der Technik bei Validierungen wissen?

Nr. Datum Veranstaltung Ort
287
20.-22. November 2002 Der Validierungsbeauftragte (QV 16) Hamburg
352
27./28. November 2002 FDA-Anforderungen an die Anlagenqualifizierung und Prozessvalidierung (QV 6) Mannheim
416
2.-5. Dezember 2002 4-Day Intensive GMP Training Course
How to Do Validation in API Production? Equipment Qualification - Process Validation - Cleaning and Cleaning Validation
Dublin, Irland
438
4.-6. Dezember 2002 3-Tage-Intensivseminar Validierung analytischer Methoden Mannheim
351
10./11. Dezember 2002 Reinigungsvalidierung in der Pharma- und Wirkstoffproduktion (QV 12) Heidelberg
115
21.-23. Januar 2003 GMP Compliance for Computer Validation Barcelona, Spanien
428
22.-24. Januar 2003 Computerised Systems in QC and R&D Laboratories Berlin
426
27./28. Januar 2003 Computervalidierung im analytischen Labor Mannheim

Autor:
Sven Pommeranz
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