Im Juni 2010 hat die WHO mit dem Anhang 3 des TRS 957 einen neuen Guide zur Handhabung von gefährlichen bzw. hochaktiven Substanzen veröffentlicht. Dieses Dokument soll in Ergänzung zu anderen GMP Guides und nationalen Rechtsvorschriften gesehen werden und deckt die Forschungs- und Herstellungbereiche von sowohl Wirkstoffen als auch Fertigprodukten ab. Eine genauere Auflistung, was unter ‚gefährlichen Substanzen’ (hazardous substances) zu verstehen ist, enthält auch dieses Dokument nicht, exemplarisch werden in der Einleitung nur ‚gewisse’ Hormone, Steroide oder Cytotoxine genannt. In jedem Fall lässt diese Formulierung dem Hersteller Freiheiten. Es wird die Empfehlung gegeben, diese Substanzen in geschlossenen Systemen zu halten. Die Herstellung sollte im Regelfall (‚generally’) in separaten, dedicated Facilities erfolgen, wobei dies auch einen abgetrennten Gebäudeteil in einem Gebäude bedeuten kann. Diese Formulierung lässt also auch Ausnahmen zu. Als Abtrennung werden hier separate Eingänge und Lüftungssysteme exemplarisch genannt. Ob die Herstellschritte unter den Geltungsbereich dieser Guideline fallen sowie das Ausmaß an Abtrennung soll über eine Risikoanalyse ermittelt werden. In diese sollen die verschiedenen Phasen der Herstellung eingehen, von denen ein unterschiedliches Risiko für Umwelt oder Personal ausgehen kann. Toxikologische Daten, wie OEL-Werte (occupational exposure levels) sollen berücksichtigt werden. Als Ergänzung ebenfalls erwähnenswert ist Kapitel 4.41 aus Anhang 2 desselben Technical Reports (TRS 957), dem WHO GMP-Guide zur Herstellung von APIs. Hier werden dedizierte Produktionsbereiche nur gefordert, wenn es keine etablierten und validierten Verfahren zur Inaktivierung und/oder Reinigung gibt. Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung ist erlaubt, wenn Facility- und Ausrüstungsdesign keinen ausreichenden Mitarbeiterschutz gewährleisten. Hier wird nicht weiter zwischen Containment-Systemen und Schutzausrüstung bewertet. Persönliche Schutzausrüstung soll aber für den Fall einer Havarie zur Verfügung stehen. Bei zentralen Beatmungssystemen soll die Luft über einen möglichst nah am Mitarbeiter platzierten H13 Filter laufen, ein back-up System für den Fall einer Störung soll zur Verfügung stehen, z.B. in Form von Gasflaschen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Minuten. Im Kapitel, das sich mit den Raumlufttechnischen Anlagen befasst, wird selbstverständlich eine negative Druckkaskade von Umwelt zum Herstellbereich gefordert. Das System soll bei Druckveränderungen alarmieren, den negativen Druck auch beim Anfahren und Herunterfahren gewährleisten, sowie den Druck in jedem Raum optisch anzeigen. Ob mit Mischluft gefahren werden kann, soll über die Risikoanalyse bestimmt werden. Energierückgewinnungssysteme sind erlaubt, insofern Luftaustritt bzw. Vermischung von Zu- und Fortluft ausgeschlossen ist. Den Originaltext des Annhangs 3 des Technical Reports finden Sie hier. Autor Dr. Robert Eicher CONCEPT HEIDELBERG |