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GMP-News 
28. Mai 2002
 

Revision der EU "GMP-Richtlinie" 91/356/EWG

 
Die "Richtlinie der Kommission vom 13. Juni 1991 zur Festlegung der Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis für zur Anwendung beim Menschen bestimmte Arzneimittel (91/356/EWG)" formuliert, wie dem etwas umständlichen Titel zu entnehmen ist, den grundsätzlichen Rahmen der Guten Herstellungspraxis für Humanarzneimitteln. Sie wurde 1994 als Pharmabetriebsverordnung in nationales Recht umgesetzt.

Im nachgeordneten Dokument "EG-Leitfaden einer Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel" mit seinen nunmehr 18 Annexen werden ausführliche Leitlinien vorgelegt und gelegentlich überarbeitet, um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen. Eine kürzlich erfolgte Revision betraf den Annex 13, die "Ergänzende Leitlinie zur Herstellung klinischer Prüfpräparate" (siehe News vom 20.02.02). Die dort vorgeschlagenen und zur Kommentierung freigegebenen Änderungen hinsichtlich einer strengeren Anwendung der GMP-Grundsätze bei der Herstellung klinischer Prüfmuster entsprechen den Forderungen der Richtlinie 2001/20/EG zur Anwendung der GCP bei der Durchführung klinischer Prüfungen. Diese Regelungen wurden nun sinngemäß in die GMP-Richtlinie eingebaut. Die so entstandene Revision der 91/356/EWG-Dokuments wurde am 02.05.02 als Draft Proposal veröffentlicht und zur Kommentierung bis 02.08.02 freigegeben.

Im folgenden seien einige markante Beispiele für Änderungen aufgeführt.
So wurden zur ausdrücklichen Klarstellung, in welcher Weise bei der Herstellung von klinischen Prüfpräparaten zu verfahren ist, zusätzliche Formulierungen eingefügt, die z.B. validierte Prozesse und Datenarchivierungssysteme fordern.
Ferner wird die Einrichtung einer eigenständige Qualitätskontrolle ("... shall be established and maintained distinct from other functions.") unter einer von der Produktion unabhängigen Leitung verlangt.
Klar definiert wird die Aufbewahrungsfrist von Rückstellmustern (Bulkware, Fertig-AM und Packmittel).
Ausführlich geregelt wird an verschiedenen Stellen des Dokuments das Dreiecksverhältnis zwischen Hersteller, Importeur und Sponsor, vor allem im Hinblick auf Beanstandungen oder Rückrufaktionen während einer klinischen Studie.

Der Revisionsentwurf der Richtlinie eingebettet in ein verändertes Netz von Regelwerken, die z.T. erst kürzlich erschienen sind.
Die beiden wichtigsten neuen Richtlinien, auf die im Dokumententext ständig Bezug genommen wird sind die

"Richtlinie 2001/83/EG ... vom 6. November 2001 ... zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel"

und die schon erwähnte

"Richtlinie 2001/20/EG ... vom 4. April 2001 ... über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln."

Letztere Richtlinie reglementiert die Durchführung klinischer Prüfungen; in der ersteren wird eine Harmonisierung der unterschiedlichen einzelstaatlichen Vorschriften im europäischen Wirtschaftsraum bezüglich aller Kategorien von Humanarzneimitteln und daher auch klinischen Prüfpräparaten angestrebt.

Diese Revision der Richtlinie 91/356/EWG ist die Konsequenz der "GCP-Richtlinie" 2001/20/EG sowie der Überarbeitung des Annex 13 des GMP-Leitfadens. Dies dokumentiert sehr deutlich, dass die Herstellung klinischer Prüfpräparate voll im "GMP-Fokus" liegt und in den entsprechenden Regelwerken jegliche Grauzonen bei der Herstellung klinischer Prüfpräparate eliminiert wurden.

Den revidierten Richtlinienentwurf können Sie hier herunterladen.
http://pharmacos.eudra.org/F2/pharmacos/docs/Doc2002/may/amend91356_2c.pdf

Die Revision von Annex 13 können Sie hier herunterladen:
http://pharmacos.eudra.org/F2/eudralex/vol-4/pdfs-en/an13_draft1.pdf

Besonders hinweisen möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf das CONCEPT-Seminar "Herstellung klinischer Prüfmuster" am 10. Juni 2002 in Heidelberg. Hier sind noch wenige Plätze frei.

++++Neu: Unser Top-Seminar zu Annex 13 ++++

Diskutieren Sie mit David Cockburn, MCA, Co-Autor der Annex 13 Revision!!

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt mit dem federführenden Autor von Annex 13 zu besprechen. CONCEPT HEIDELBERG bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der European Compliance Academy (ECA) hierzu die Möglichkeit. Am 17. und 18. Oktober findet in Madrid der Education Course "EU GMP and FDA Compliance in Pharmaceutical Development" statt. Hier wird David Cockburn zusammen mit Dr. Norman Franklin (former ICH Q7a Member), Dr. Gert Brandl (Schering AG) und Jef van Schuerbeek (ehemals Lilly Clinical Operations) u.a. zur Herstellung klinischer Prüfmuster sprechen. Eine nicht alltägliche Möglichkeit! Klicken Sie hier, um das Programm zu lesen.

Autor: 
Dr. Gerhard Becker
CONCEPT HEIDELBERG

 

 

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