Die "Richtlinie der Kommission vom 13. Juni 1991 zur Festlegung
der Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis für zur
Anwendung beim Menschen bestimmte Arzneimittel (91/356/EWG)" formuliert,
wie dem etwas umständlichen Titel zu entnehmen ist, den grundsätzlichen
Rahmen der Guten Herstellungspraxis für Humanarzneimitteln. Sie wurde
1994 als Pharmabetriebsverordnung in nationales Recht umgesetzt.
Im nachgeordneten Dokument "EG-Leitfaden einer Guten
Herstellungspraxis für Arzneimittel" mit seinen nunmehr 18
Annexen werden ausführliche Leitlinien vorgelegt und gelegentlich
überarbeitet, um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
Rechnung zu tragen. Eine kürzlich erfolgte Revision betraf den Annex 13,
die "Ergänzende Leitlinie zur Herstellung klinischer
Prüfpräparate" (siehe News vom
20.02.02). Die dort
vorgeschlagenen und zur Kommentierung freigegebenen Änderungen
hinsichtlich einer strengeren Anwendung der GMP-Grundsätze bei der
Herstellung klinischer Prüfmuster entsprechen den Forderungen der
Richtlinie 2001/20/EG zur Anwendung der GCP bei der Durchführung
klinischer Prüfungen. Diese Regelungen wurden nun sinngemäß in die
GMP-Richtlinie eingebaut. Die so entstandene Revision der
91/356/EWG-Dokuments wurde am 02.05.02 als Draft Proposal veröffentlicht
und zur Kommentierung bis 02.08.02 freigegeben.
Im folgenden seien einige markante Beispiele für Änderungen
aufgeführt.
So wurden zur ausdrücklichen Klarstellung, in welcher Weise bei der
Herstellung von klinischen Prüfpräparaten zu verfahren ist, zusätzliche
Formulierungen eingefügt, die z.B. validierte Prozesse und
Datenarchivierungssysteme fordern.
Ferner wird die Einrichtung einer eigenständige Qualitätskontrolle
("... shall be established and maintained distinct from other
functions.") unter einer von der Produktion unabhängigen Leitung
verlangt.
Klar definiert wird die Aufbewahrungsfrist von Rückstellmustern
(Bulkware, Fertig-AM und Packmittel).
Ausführlich geregelt wird an verschiedenen Stellen des Dokuments das Dreiecksverhältnis
zwischen Hersteller, Importeur und Sponsor, vor allem im Hinblick
auf Beanstandungen oder Rückrufaktionen während einer klinischen Studie.
Der Revisionsentwurf der Richtlinie eingebettet in ein verändertes
Netz von Regelwerken, die z.T. erst kürzlich erschienen sind.
Die beiden wichtigsten neuen Richtlinien, auf die im Dokumententext
ständig Bezug genommen wird sind die
"Richtlinie 2001/83/EG ... vom 6. November 2001 ...
zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel"
und die schon erwähnte
"Richtlinie 2001/20/EG ... vom 4. April 2001 ...
über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von
klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln."
Letztere Richtlinie reglementiert die Durchführung klinischer
Prüfungen; in der ersteren wird eine Harmonisierung der unterschiedlichen
einzelstaatlichen Vorschriften im europäischen Wirtschaftsraum bezüglich
aller Kategorien von Humanarzneimitteln und daher auch klinischen
Prüfpräparaten angestrebt.
Diese Revision der Richtlinie 91/356/EWG ist die Konsequenz der
"GCP-Richtlinie" 2001/20/EG sowie der Überarbeitung des Annex
13 des GMP-Leitfadens. Dies dokumentiert sehr deutlich, dass die
Herstellung klinischer Prüfpräparate voll im "GMP-Fokus" liegt
und in den entsprechenden Regelwerken jegliche Grauzonen bei der
Herstellung klinischer Prüfpräparate eliminiert wurden.
Den revidierten Richtlinienentwurf können Sie hier herunterladen.
Besonders hinweisen möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf das
CONCEPT-Seminar "Herstellung klinischer Prüfmuster" am 10. Juni
2002 in Heidelberg. Hier sind noch wenige Plätze frei.
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Diskutieren Sie mit David Cockburn, MCA, Co-Autor der Annex 13
Revision!!
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt mit dem
federführenden Autor von Annex 13 zu besprechen. CONCEPT HEIDELBERG bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der European Compliance Academy (ECA)
hierzu die Möglichkeit. Am 17. und 18. Oktober findet in Madrid der
Education Course "EU GMP and FDA Compliance in Pharmaceutical
Development" statt. Hier wird David Cockburn zusammen mit Dr. Norman
Franklin (former ICH Q7a Member), Dr. Gert Brandl (Schering AG) und Jef
van Schuerbeek (ehemals Lilly Clinical Operations) u.a. zur Herstellung
klinischer Prüfmuster sprechen. Eine nicht alltägliche Möglichkeit!
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