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Am 22. Januar trat die 24. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Sie wurde nach abschließender Beratung im Bundesrat am 23. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet. Dieses unterstellt u.a. synthetische Cannabinoide unter das Betäubungsmittelrecht. Das Opioid Tapentadol fällt ab 1. Juni 2010 unter BTM-Recht. Wolfgang Schmitt CONCEPT HEIDELBERG
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