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In der GMP-News vom 11. Januar 2010 wurde über einen neuen Teil III zum EG-GMP-Leitfaden berichtet. Als erstes Dokument zu diesem neuen Teil III ist der 9-seitige Entwurf zur Anleitung einer Firmenbeschreibung (Site Master File) veröffentlicht worden. Dieses Dokument ist für pharmazeutische Unternehmen sehr wichtig. Ist es doch die Basis, mit der sich die Überwachungsbehörde auf eine GMP-Inspektion vorbereitet. Bis zum 31. März 2010 besteht noch die Möglichkeit; Kommentare zu diesem Dokument abzugeben. Das Site Master File-Konzept basiert auf einem Dokument (PE 008-3), der Pharmaceutical Inspection Conventions Scheme (PIC/S), das in dritter Revision schon sehr erfolgreich seit Jahren von den pharmazeutischen Unternehmen genutzt wird. Dieser neue Draft der EG-Kommission soll dieses PIC/S-Dokument ersetzen, wobei die finalisierte Version auch als PIC/S-Dokument veröffentlicht werden wird (Parallelveröffentlichung). Nachfolgend eine Betrachtung des neuen Entwurfs. Der Aufbau des neuen Entwurfs entspricht im Prinzip dem schon bestehenden PIC/S-Dokument: - Einführung
- Zweck
- Umfang
- Inhalt
Wobei der Inhalt sich generell - wie das aktuelle PIC/S-Dokument - am EG-GMP-Leitfaden orientiert. Neu ist allerdings die Trennung zwischen allgemeinen Anforderungen zur Firma und einem eigenen, neuen Kapitel Qualitätsmanagement-System. Bisher wurde dies gemeinsam in einem Kapitel abgebildet. Sehr geschätzt von der Industrie wird die klare Gliederung im derzeit aktuellen PIC/S-Dokument. Neben den Anforderungen ("Requirements") zu den einzelnen Kapiteln (z. B. Die Anforderung im Kapitel 2 "Personal" zum Thema Schulung) ist nachfolgend eine "Guidance" als Interpretation zu der entsprechenden Anforderung gegeben. Das geht z. B. soweit, dass die Anzahl Worte oder Seiten vorgegeben sind, um die gewünschte Gesamtseitenzahl des Site Master Files von 25 - 30 DIN A4-Seiten nicht zu überschreiten. Im Falle der Anforderung zum Thema Schulung werden als Guidance Hinweise zur Schulungsbedarfsermittlung, zum Retraining, zur Erfolgskontrolle usw. gegeben, auf die dann im Site Master File einzugehen ist. Sehr hilfreich bei der Erstellung. Diese Interpretationen enthält der Entwurf nicht mehr. Die einzelnen Kapitel enthalten nun eher eine Mischung aus Vorgabe und Guidance gleichzeitig. Insofern sind doch einige Detaillierungen enthalten, die, im Vergleich zum aktuellen PIC/S-Dokument, einen bestehenden Site Master File wahrscheinlich umfangreicher werden lassen. Obwohl auch beim Entwurf der Wunsch nach nicht mehr als 30 Seiten besteht (wenn auch zzgl. Appendices). In der Einführung wird (neu) auf ein "Updating" und Review des Site Master Files hingewiesen. Es wird sogar ein Verfalldatum auf dem Dokument gewünscht! Bisher war es in vielen Firmen Praxis; das update dann zu machen, wenn der Site Master File von der Überwachungsbehörde vor der Inspektion, zu deren Vorbereitung, angefordert wurde (in der Regel alle 2 -3 Jahre). Etwas unklar ist der Anwendungsbereich (unter "Umfang" zu finden) . Obgleich im Dokumenten-Titel auf pharmazeutische Unternehmen ausgerichtet, werden nun auch Umpacker und Wirkstoffhersteller genannt. Ebenfalls sind Blut- und Gewebeverarbeitende Firmen erwähnt. Wobei es von der PIC/S bisher schon eigenständige Dokumente zu Site Master Files für Plasma verarbeitende Unternehmen und deren Läger gibt (PI 019 und 020), die jeweils auf das aktuelle PE 008-Dokument referenzieren. Bei den Anforderungen zu den allgemeinen Angaben zum Unternehmen fordert der Entwurf die Angabe einer klaren Identifizierungsnummer der Firma. Als Beispiel wird das Data Universal Numbering System (DUNS), ein neunstelliger Zahlcode, der Firmen eindeutig identifiziert, genannt. Weiterhin werden GPS-Details gefordert. Wohl aufgrund von Inspektionen in den falschen Firmen mit fatalen Folgen in der Vergangenheit. Das -neue - eigenständige Kapitel Qualitätsmanagementsystem legt neben der Beschreibung der Aufrechthaltung des QM-Sytems und der Angabe von Akkreditierungen und Zertifizierungen schon sehr früh an dieser Stelle Wert auf Angaben zur Validierungs- und Change Control Policy. Ferner sollen neuerdings die Systeme zum Product Quality Review (PQR) und zum Management Review beschrieben werden. Dies ist eine Anpassung an den Stand der Technik. Im Rahmen der zu beschreibenden Freigabe soll auch schon auf den Umgang mit zurückgewiesenem Material eingegangen werden. Ebenfalls neu aufgenommen wurde das zu beschreibende Verfahren der Lieferantenqualifzierung - und zwar einschließlich der Anwendung der entsprechenden Qualitätsrisikomanagement-Prinzipien in diesem Bereich. Die dezidierte Forderung nach der Beschreibung der Qualitätsrisikomanagement-Prinzipien bei der Lieferantenqualizfierung ist etwas überraschend, da nachfolgend ein eigenes Unterkapitel "Quality Risk Management Policy of the company" als zu beschreiben gefordert ist. Dies ist ebenfalls gänzlich neu im Vergleich zum existierenden PIC/S-Dokument PE 008. Der Draft fordert hier dezidiert die Beschreibung der Umsetzung des ICH Q9-Risikomanagement-Prozesses im Unternehmen. Wenig neues (und auch konkretes) gibt es zum Kapitel 3 Personal. Alleinig die Forderung, den Umgang mit der Reinigung der Kleidung zu beschreiben ist neu. Das Thema Räumlichkeiten und Ausrüstung (Kapitel 4) wurde etwas modernisiert. Nun sind z. B., sofern vorliegend, Angaben zur Nutzung von Isolatoren zu machen. Die Angabe eines DOP-Test, der im aktuellen PE-008-Dokument noch erwähnt ist, ist entfallen. Details aus dem aktuellen Guidance-Teil von PE 008, sind nicht mehr erwähnt (z. B. Angaben von Filtern, Temperaturen, Kapazitäten...). Ferner wird eine (kurze) Beschreibung der Qualifizierungs- und nochmals auch der Validierungs-Policy gefordert. Die erneute Forderung nach Beschreibung der Validierungs-Policy scheint redundant. Gänzlich neu ist das Unterkapitel GMP-kritische computerisierte Systeme mit dem Wunsch nach Auflistung und der Forderung nach Beschreibung der Validierungs-Policy in diesem Bereich. Im Kapitel Dokumentation (Kapitel 5) wird neuerdings explizit auf die kurze Beschreibung des Archivierungs-Systems hingewiesen. Ansonsten ist das Kapitel sehr kurz. Kapitel 6 (Produktion) zielt im Entwurf sehr stark auf die Themen ab, die hauptsächlich im Zusammenhang mit der ICH Q8-Guideline ("Quality by Design") stehen (Design Space, PAT, Real Time Release). Produkte, die davon betroffen sind sollen besonders genannt und auch, bei Anwendung des Design Space-Konzepts, deren Herstellung detailliert beschrieben werden. Ferner wird explizit auf eine Beschreibung der klinischen Prüfmusterfertigung (Forderung nach Beschreibung der Herstellung, Räumlichkeiten, Personal) eingegangen. Toxische und gefährliche Produkte (z. B. mit hohem u./o. allergisierendem Wirkpotential) sollen benannt werden. Die Benennung dieser Produkte fällt im aktuellen PIC/S-Dokument unter dessen Appendix, ist also nicht wirklich neu. Neu ist allerdings die Forderung Produkte, die unter Kampagnenfertigung fallen oder in "dedicated facilities gefertigt werden, zu benennen. Im Unterkapitel zur Prozessvalidierung fordert der Entwurf - sofern anwendbar - Angaben zum Ansatz einer kontinuierlichen Validierung. Das ist ein echtes Novum! Kapitel 7 (Labor) ist ebenfalls recht kurz gehalten. Hier wird neuerdings die Angabe einer Validierungspolitik gefordert. Allerdings mit der Angabe "(CA)", die nicht weiter erläutert ist. Kapitel 8 heißt anders als bisher und zwar nur noch Auftragsfertigung, obwohl auch Analysen im Auftrag erwähnt sind. Es wird eine Liste aller Kontraktoren mit Adresse und Kontaktinformationen als eigenständiger Appendix Nr. 8 gefordert. Ebenfalls neu ist die Forderung nach Fließdiagrammen der Warenwirtschaftkette bei Ein- und Ausgang von Waren im Falle von Outsourcing. Kapitel 9 zu Distibution, Beanstandungen, Produktfehlern (neuer Begriff) und Rückrufen zielt neuerdings auf eine Beschreibung der Transportkontrollen (Transportvalidierung) ab. Auch Maßnahmen zur Identifzierung von gefälschten Produkten sollen nun beschrieben werden. Spezielle Angaben zum Lager, wie im aktuellen PIC/S-Dokument enthalten, sind enfallen. Das letzte Kapitel (Nr. 10) zu Selbstinspektionen hält als Neuerung bereit, dass im Rahmen der Beschreibung des Selbstinspektionsystems auch die Rationale für die Auswahl der betroffenen Bereiche genannt werden soll. Acht Appendices sollen dann noch das Site Master File ergänzen, so der neue Entwurf. Diese enthalten z. B. eine Kopie der Zulassung, das aktuelle GMP-Zertifkat, Organigramme, Layouts... Fazit: Der Entwurf ist deutlich an den Stand der Technik angepasst worden, was wahrscheinlich Einfluss auf den Umfang von Site Master Files haben wird. Ein Schwerpunkt des Dokuments ist die Forderung nach der Beschreibung von Qualitätsrisikomangement-Aktivitäten. Auch die hohe Präsenz von Themen rund um ICH Q8 zeigt die Aktualität. Diese ist ebenfalls ableitbar an der gezielten Auflistung der Fertigung in "Dedicated Equipment", der Forderung nach der Beschreibung von Transportvalidierung und kontinuierlichen Validierung. Als wichtig erachtet der Enwurf auch die regelmäßige Aktualisierung eines Site Master Files und die eindeutige (auch geographisch mittels GPS) Identifizierung der entsprechenden Firma. Ansonsten ist der Inhalt etwas heterogen und reicht von sehr allgemeinen Forderungen, z. B. beim wichtigen GMP-Kapitel Dokumentation bis hin zu sehr detaillierten Forderungen, fast schon im Sinne einer Guidance, wie z. B. im Kapitel Qualitätsmanagement-System. Der Entwurf steht bis zum 31. März 2010 zur Kommentierung offen. Nutzen Sie diese Chance! Im Rahmen der Veranstaltung "Der QS-GMP-Beauftragte in der pharmazeutischen Industrie, Block I, 24. -26. Februar 2010 in Mannheim wird in einem eigenständigen Vortrag dezidiert auf den Site Master File eingegangen und die zu erwartenden Neuerungen diskutiert werden. Autor: Sven Pommeranz CONCEPT HEIDELBERG
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