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Zur Anzeige einer klinischen Prüfung gemäß § 67 Abs. 1 und 3 AMG und § 12 Abs. 1-3 GCP-V bei der zuständigen Landesbehörde haben die Überwachungsbehörden ein einheitliches Formular erarbeitet. Dieses sowie die dazugehörigen Anlagen sind bei der ZLG als Download erhältlich. Änderungsvorschläge, sowohl von den Prüfern als auch seitens der Überwachungsbehörden, sind an die ZLG zu senden.
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