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02. April 2002
 

 Neue ICH-Guidelines zur Stabilitätsprüfung

 
Im Februar diesen Jahres wurden zwei neue ICH-Guidelines zum Themengebiet Stabilitätsprüfung veröffentlicht, die jetzt zur Kommentierung vorliegen:

Q1E Draft Consensus Guideline
Evaluation of Stability Data

Q1F Draft Consensus Guideline
Stability Data Package for Registration in Climatic Zones III and IV

Beide neuen Entwürfe beziehen sich auf die revidierte ICH Guideline Q1A(R) – "Stability Testing of New Drug Substances and Products"

Die Guideline "Evaluation of Stability Data" beschreibt wann und wie eine Extrapolation der Daten vorgenommen werden kann, um den Zeitpunkt für einen Retest bei einem Wirkstoff oder die Laufzeit eines Fertigproduktes über den eigentlichen Beobachtungszeitraum hinaus aufgrund der vorliegenden Daten der Langzeitstabilitätsprüfung festzulegen.

Die Guideline zu Stabilitätsprüfungen für Klimazone III und IV greift einen Vorschlag der WHO auf und definiert jetzt nicht nur Einlagerungsbedingungen für Stabilitätsprüfungen, die in den ICH Regionen (Europa, USA, Japan) relevant sind, sondern vervollständigt auch die Vorgaben zur Standardisierung der Einlagerungsbedingungen für die Klimazonen III (trockenheiß) und IV (sehr heiß/(feucht).

Für diese Klimazonen werden folgende Standard-Bedingungen vorgeschlagen:

  • Langzeitprüfungen: 30° C / 65% RH
  • Beschleunigte Bedingungen: 40°C / 75% RH

Das bedeutet, dass die "Accelerated Conditions" im Vergleich zur Q1A(R) Guideline unverändert beibehalten werden, und nur die "long-term storage conditions" modifiziert werden müssen.

Beide Guidelines finden Sie auf der ICH Homepage unter http://www.ifpma.org/ich5q.html

Autor: 
Dr. Günter Brendelberger
CONCEPT HEIDELBERG