Acetonitril findet bei vielen HPLC-Analysen in den Laboratorien der pharmazeutischen Qualitätskontrolle weit verbreitete Verwendung. Es entsteht bei der Herstellung von Acrylnitril als Nebenprodukt. Acrylnitril selbst wird bei der Herstellung verschiedener Kunststoffprodukte eingesetzt. Heutige Prognosen gehen davon aus, dass die Nachfrage nach Acrylnitril weiterhin zurückgehen wird und somit Acetonitril auch in 2009 knapp bleiben wird. Hauptursache für die Knappheit von Acetonitril ist die weltweite Wirtschaftskrise. Es gibt keine eigenständigen Herstellungsbetriebe für Acetonitril. Vielmehr fällt rohes Acetonitril bei der Herstellung von Acrylnitril an, einem Kunststoff, der u.a. in der Automobilindustrie eingesetzt wird. Aufgrund des Einbruchs in der Automobilindustrie und der damit verbundenen Reduktion der Nachfrage nach Acrylnitril, gibt es derzeit eine signifikante Reduktion in der Versorgung mit Acetonitril. Das führte soweit, dass teilweise nur noch "gute" Kunden mit einer langfristigen Geschäftsbeziehung beliefert werden konnten. In anderen Industriebranchen kann man auf die Verknappung und die damit verbundenen drastischen Preiserhöhungen (6-8-facher Preis seit Sommer 2008!) mit dem Ersatz von Acetonitril durch andere Lösungsmittel (Methanol, o.ä.) reagieren. Nicht so in der Pharmaindustrie! Hier sind alle eingesetzten Methoden (einschließlich der mobilen Phasen bei der HPLC) in der Zulassung der einzelnen Arzneimittel bei den Zulassungsbehörden festgeschrieben. Diese können nicht einfach geändert werden. Um aus dieser Situation heraus zu kommen, wäre es nicht nur erforderlich neue Analysenmethoden zu entwickeln und zu validieren, sondern es müsste auch für alle zugelassenen Produkte kostenpflichtige Änderungsmeldungen in alle betroffenen Ländern durchgeführt werden Diese Änderungsmeldungen würden sich natürlich auch über einen gewissen Zeitraum hinziehen. Hierzu hat die englische Zulassungs- und Überwachungsbehörde MHRA eine Mitteilung veröffentlicht: "Global shortage of acetonitrile: Advice to the pharmaceutical industry on changes requiring variation submissions to update Marketing Authorisations." Die MHRA erinnert daran, dass die Änderung von Lösungsmitteln in der Analytik für zugelassene Arzneimittel eine Änderungsmeldung erfordert. Als betroffene Hauptgruppen werden gesehen: - Änderungen bei den Prüfverfahren für den Wirkstoff
- Änderungen bei den Prüfverfahren für das Fertigarzneimittel
- Änderungen bei den Lösungsmitteln, die in der Synthese eines Wirkstoffs eingesetzt werden.
Die MHRA weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass alle Bedingungen für Änderungen des Typs IA und Typ IB erfüllt sein müssen und dass ausreichende, unterstützende Dokumentation bereitgestellt werden muss, begeleitet von der Notice to Applicants checklist. Aus Sicht der pharm. Industrie erfreulich ist, dass man in besonders dringenden Fällen unter Nennung von "Acetonitril Shortage" um eine besonders rasche Bewertung durch die MHRA bitten kann. Das vollständige Dokument können Sie sich hier ansehen. Am 27. März 2009 gab es hierzu auch eine Stellungnahme des EDQM mit dem Titel "Treatment of Variations related to Replacement of Acetonitrile in the Route on Synthesis / Analytical Methods". Auch in dieser Veröffentlichung wird betont, dass für die Änderungen von CEPs entsprechende Änderungsanträge mit unterstützenden Daten eingereicht werden müssen. Und auch hier ist eine zügige Bearbeitung (Fast-Track Verfahren innerhalb eines Monats) zugesagt, sofern mit solch einer Änderung eines CEPs nicht gleichzeitig noch andere Änderungen verbunden sind. Die Information des EDQM können Sie hier lesen. Autor: Dr. Günter Brendelberger CONCEPT HEIDELBERG |