Im Federal Register hat die FDA am 8. September 2009 Änderungen der CGMP-Regeln für Arzneimittel bekanntgegeben. Diese Änderungen werden zum 8. Dezember 2008 Gültigkeit erlangen. Die Bekanntmachung enthält neben einer Zusammenfassung insgesamt sieben weitere Teile: Interessant sind die Teile 1-3: Background, die Zusammenfassung und die Kommentare zum ursprünglichen Entwurf des Dokumentes mit den Antworten der FDA. In der Zusammenfassung kündigte die FDA an, dass die Änderungen nur ein Teil des gesamten Änderungsprozesses zur Aktualisierung der CGMP-Regeln sind. In einer späteren Passage werden diese Änderungen als Harmonisierungsbestrebungen mit anderen FDA-Regularien (genannt wird die Quality Sytems Regulation für Medical Devices) und anderen GMP-Regelwerken (hier wird explizit EG-GMP genannt) angekündigt. Die Änderungen betreffen hauptsächlich das "Aseptic Processing", die Anwendung des 4-Augenprinzips, die Nutzung von asbesthaltigen Filtern. Kleinere Änderungen ohne inhaltliche Relevanz ergänzen die genannten Hauptänderungen. Im Teil "Background" wird die Historie, die zu den nun finalisierten Änderungen führten, erläutert. In den GMP-News vom 10. Dezember 2007 und vom 8. März 2008 haben wir diese Hintergründe ausführlich beschrieben. Bis auf wenige Ausnahmen werden die in der zweitgenannten News beschriebenen, damals noch als "Proposal" erschienenen Punkte nun doch umgesetzt. Betreffend die aseptische Fertigung wurden folgende Pragraphen geändert: § 211.113(b) (die Änderungen betreffen die Validierung des aseptischen Prozesses zur Verhinderung von mikrobiologischen Kontaminationen), § 211.67(a) (betreffend die Sterilisation/Sanitisierung von Equipment), § 211.84(d)(6) (betrifft die mikrobiologischen Tests vor Einsatz von Primärpackmitteln), § 211.94(c) (Validierung der Depyrogenisierung von Primärpackmitteln) und § 211.110(a) ("Bioburden-Tests" im Rahmen von Inprozesskontrollen). Insbesondere die Änderungen des § 211.113(b) sollen eine Harmonisierung mit dem Annex 1 des EG-GMP-Leitfadens bewirken. Das Verbots des Einsatzes von asbesthaltigen Filtern führte zu Änderungen der §§ 210.3(b)(6) und 211.72. Aufgrund von Kommentaren zum ersten Änderungsentwurf wurde nun die Passage "the use of an asbestos-containing filter is prohibited" eingebunden. Ferner reflektieren die Änderungen auf den technischen Stand bzgl. der Abgabe von Fasern bei Filtern und der Angabe der Porengröße. Die Änderungen bzgl. der Durchführung des 4-Augenprinzips ("Verification by a Second Individual") beziehen sich auf den Einsatz von computerisierten Systemen anstelle eines zweiten Augenpaares. Dies betrifft eine ganze Reihe von Paragraphen, so wurde § 211.68 hinsichtlich eines Abschnittes c ergänzt, der nun den Einsatz eines computerisierten Systems anstelle eines zweiten Augenpaares gestattet. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf andere Paragraphen, in denen dieses 4-Augenprinzip gefordert wird: §§ 211.101 (c) und (d) (charge-in of components and containers), § 211.103 (calculation of yields), § 211.182, (equipment cleaning and maintenance), § 211.188(b)(11) (batch production and control records). Weshalb auch diese angepasst werden. Von den "minor changes" sind §§ 211.82(b), 211.84(c)(1) und (d)(3), sowie 211.160(b)(1) betroffen. Die Änderungen dienen der Klarstellung, ohne dass sich inhaltlich etwas ändert. Interessant sind teilweise auch die Kommentare der Industrie auf den ursprünglich Entwurf und die Antworten der FDA darauf , die schließlich zu diesem "Final" führten. U.a. wurde die Sorge angemahnt, dass es an Klarheit und Konsistenz im Verständnis der neuen Änderungen bei "Reviewern" und GMP Inspektoren der FDA mangeln könnte. In Ihrer Antwort teilt die FDA mit, dass Sie diese Sorge versteht und ihr mit "adequate training" des betroffenen Personenkreises entgegentreten möchte. Vier Kommentare verhinderten u.a. sogar die Änderung des 21 CFR 211.48(a) ("Plumbing") Die ursprüngliche Forderung, dass "potable water" EPA- (Environmental Protection Agency) Standards erreichen soll, sollte zur Harmonisierung mit anderen Regularien ( z. B. der EU) geändert werden. Die neue Formulierung sollte "safe for human consumption" lauten. Diese Formulierung sei, laut den Kommentaren, nicht ausreichend normativ. Im Rahmen der weiteren Aktualisierungen der CGMP-Regeln soll diese Fragestellung hinsichtlich des Wassers in Bezug auf Wasserqualitäten, die zum 'Einsatz in Arzneimittel kommen, nochmals aufgegriffen werden . Den Auszug aus dem Federal Register lesen Sie hier. Autor: Sven Pommeranz CONCEPT HEIDELBERG |