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20. August 2001
 

Annex 1 geändert *** Annex 1 geändert *** Annex 1 geändert

 
Am 07. Juni 2001 hat die EG die Änderung des Paragraphen 42 des Annex 1 ("Ergänzende und überarbeitete Leitlinien für die Herstellung steriler Arzneimittel") bekannt gegeben.

Womit beschäftigt sich der Paragraph 42 des Annex 1?

Es ist der Paragraph, der Vorgaben zu Nährmedienabfüllungen (Media Fills) bei aseptischen Verfahren macht.

Und was ist nun neu?

In der Revision wird nun die Einbeziehung von verschiedenen Eingriffen, die routinemäßig in der Produktion vorgenommen werden, während der Media Fills gefordert. Ferner sollten auch "worst case situations" innerhalb der Media Fills abgedeckt werden.

Ebenfalls neu ist die definitive Forderung nach der Erstvalidierung mittels drei konsekutiven Läufen pro Schicht sowie die Revalidierung nach signifikanten Änderungen:

  • am Lüftungs-System (HVAC)

  • an der Anzahl der Personal-Schichten.

Die anderen, ursprünglichen Hinweise bezüglich einer Revalidierung (Änderungen an der Ausrüstung und/oder den Prozessen) blieben unverändert.

Auch die Intervalle für eine periodische Revalidierung sind nun angegeben: halbjährlich.

Neuerdings wird als Ziel der Media Fills die "Nullkontamination" angegeben, ferner sollte jede Kontamination untersucht werden. Das Akzeptanzkriterium für die Kontaminationsrate von kleiner 0,1% mit einem 95%-igen Vertrauensbereich ist allerdings - trotz der Forderung nach einer "Nullkontamination" - immer noch gültig.

Ebenfalls neu ist die Forderung nach der Etablierung von Warn- ("alert limit") und Aktionsgrenzen ("action limit"). Diese beiden Begriffe sind gemeinsam mit dem Begriff Media Fill in das Glossar des EG-GMP-Leitfadens aufgenommen worden.

Wobei als Warnlimit, das Limit gilt, welches frühzeitig informiert, wenn von den normalen Bedingungen abgewichen wird. Diese Abweichung mündet dann in eine Untersuchung, ohne dass notwendigerweise schon Korrekturmaßnahmen ("definitive corrective actions") eingeleitet werden müssen.

Wenn die Aktionsgrenze überschritten ist, sollte laut dem Glossar eine sofortige Fehlersuche mit der nachfolgenden Einleitung von Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden.

Auch bei der FDA gerät das Thema Media Fill zunehmend verstärkt in den Inspektionsfokus. U.a. stehen Schulungsmängel in der aseptischen Fertigung mittlerweile schon auf Platz 5 der Topics bei den Warning Letters (interne Auswertung des Fiskaljahres 2000 durch CONCEPT HEIDELBERG, siehe GMP-News vom 18. Juli 2001).

Wo bekommen Sie nun Hilfestellung zum Thema Media Fill?

Sehr detaillierte Vorgaben zur aseptischen Fertigung von Medizinalprodukten macht die ISO 13408-1. In dieser Norm finden sich u.a. auch die Angaben, die in die Änderungen des Paragraphen 42 einflossen. So finden Sie z.B. in dieser Norm auch konkrete Angaben zu Eingriffe, welche während Media Fills simuliert werden sollen, aber auch Angaben zu Inhalten von Media Fill Protokollen. Ebenso sind Warn- und Aktionsgrenzen auf Basis der 0,1% Kontaminationsrate beschrieben sowie Vorgaben zum Umgang mit fehlgeschlagenen Media Fills.

Die ISO 13408-1 ist natürlich auch der FDA bekannt.

Allerdings befindet sich diese Norm derzeit schon wieder in der Überarbeitung.

Oder/und:

Sie besuchen unsere Aseptik-Konferenz am 27./28. November 2001 in Mannheim. Auf dieser Veranstaltung werden neben der Revision der ISO 13408-1 auch die anderen Normen dieser ISO-Reihe behandelt. Des weiteren erfahren Sie u.a. das Neuste über die Änderungen der FDA Aseptik-Guideline und ihnen wird natürlich der Stand von Wissenschaft und Technik hinsichtlich Media Fills präsentiert werden.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Klicken Sie hier, um den neuen Annex 1 herunterzuladen

Autor:
Sven Pommeranz, 
CONCEPT HEIDELBERG