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Mit der Verordnung zur Änderung der AMWHV vom 26. März 2008 sind in die AMWHV
auch neue Definitionen eingeflossen. Erstmalig sind nun die Begriffe
- Arbeitsplatzbeschreibung
- Kritische Herstellungs- oder Prüfverfahren und
- Kritische Ausrüstungsgegenstände
definiert.
Ferner wurden die Begriffe
- Standardarbeitsanweisung (interessanterweise als SOP in der
Änderungs-Verordnung abgekürzt)
- Validierung und
- Qualifizierung
als Definitionen aufgenommen.
Während es für die Begriffe SOPs (in diesem Fall Verfahrensbeschreibung
genannt), Validierung und Qualifizierung schon Definitionen aus dem
EG-GMP-Leitfaden gibt, sind die Definitionen für Arbeitsplatzbeschreibungen und
kritische Verfahren und Ausrüstungsgegenstände neu.
Der Begriff Validierung wird sehr ähnlich der schon bekannten Definition auch in
der AMWHV definiert, allerdings ist der neue Begriff Standardarbeitsverfahren
mit eingebunden worden.
In die Definition Qualifizierung ist nun auch der Begriff "spezifische
Umgebungsbedingung" mit eingeflossen.
Die Definition der kritischen Herstellungs- oder Prüfverfahren ist nur schlecht
lesbar in die AMWHV eingeflossen, da hier der Begriff Zusatzstoffe noch mit
einfloss. Verständlich wird der Text eigentlich nur, wenn man den zweiten
Halbsatz als eigenständigen Satz liest.
Den Text der Änderungsverordnung finden Sie hier:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0521.pdf
Die vollständige AMWHV ist
hier verfügbar.
Autor:
Sven Pommeranz
CONCEPT HEIDELBERG
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