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Der ständige Ausschuss hat am 10. Juni eine überarbeitete Entwurfsfassung zur
Variations Regulation verabschiedet und veröffentlicht. Der Titel der deutschen
Übersetzung lautet etwas sperrig: Verordnung … über die Prüfung von Änderungen
der Bedingungen von Human- und Tierarzneimittelzulassungen. Sie finden das
vollständige Dokument unter dem folgenden Link:
http://ec.europa.eu/enterprise/pharmaceuticals/varreg/2008_06/entr-2008-00596-03-00-de.pdf
Ein wichtiges Ziel der neuen Verordnung soll sein, die Gesamtzahl der Verfahren
für Zulassungsänderungen weiter zu senken. Es soll den zuständigen Behörden
ermöglicht werden, sich auf jene Änderungen zu konzentrieren, die tatsächlich
Folgen für die Qualität, Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit haben. Für bestimmte,
weniger schwerwiegende Änderungen soll ein System jährlicher Berichte eingeführt
werden, ähnlich wie bereits in den USA. Derartige Änderungen sollen keiner
vorherigen Genehmigung bedürfen und sollten innerhalb von zwölf Monaten nach
ihrer Durchführung notifiziert werden können. Dies würde auch erhebliche
Erleichterung für die pharmazeutische Industrie bedeuten, vor allem was
Änderungen im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung von Herstellprozessen
angeht.
Daneben werden einige neue Regelungen aufgeführt, was die Einstufungen von
Änderungen angeht. Auch soll es möglich sein, bei Änderungen an mehreren
Zulassungen eine Referenzbehörde vorzuschlagen. Unter bestimmten
Vorraussetzungen können Änderungen zusammengefasst und in einer einzigen
Mitteilung den Behörden gemeldet werden.
Drei Monate Zeit haben nun das Europäische Parlament und der Rat, den Entwurf zu
prüfen, bevor dieses endgültig verabschiedet werden kann. Ein Jahr nach
Inkrafttreten soll dann die neue Verordnung zur Anwendung kommen.
Autor:
Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG
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