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Seit 5. Juni 2008 hat das Paul-Ehrlich-Institut, die zuständige regulatorische
Stelle für die Zulassung von Einrichtungen für Gewebezubereitungen eine Hotline
eingerichtet. Des Weiteren können die Anträge auf Genehmigung von
Gewebezubereitungen gemäß § 21 a Abs. 1 AMG und auf Bescheinigung von
Gewebezubereitungen für Hersteller aus einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder einem anderen Vertragstaat des Abkommens über den europäischen
Wirtschaftsraums gemäß § 21 a Abs. 9 AMG dort herunter geladen werden.
Mit dieser Hotline bietet das Paul-Ehrlich-Institut den beantragenden
Einrichtungen eine Möglichkeit, entstehende Fragen schnell und kurzfristig zu
beantworten.
Mehr zur Hotline und den Anträgen:
http://www.pei.de/cln_046/nn_748918/DE/infos/pu/040-genehmigung-21a-amg/01-gewebe/gewebe-node.html?__nnn=true
Autor:
Axel H. Schroeder
CONCEPT HEIDELBERG
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