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Am 4. März 2008 verabschiedete die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine
"Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG in Bezug auf Änderungen der
Bedingungen für Zulassungen von Arzneimitteln". Der
Vorschlag
ist in allen offiziellen EU-Sprachen verfügbar. Die
deutsche Version finden Sie
hier.
Hintergrund: Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
unterliegen Arzneimittel während ihres gesamten Lebenszyklus verschiedenen
Regelungen. Änderungen, die nach Beginn ihrer Vermarktungsphase erfolgen, werden
entweder durch nationale Bestimmungen oder durch Europäische Vorgaben geregelt:
in diesem falle die so genannten "Variations Regulations"; Commission
Regulations (EC) Nr. 1084/2003 und 1085/20031. Diese Regularien sind allerdings
nicht anzuwenden auf Änderungen an Marktzulassungen für Arzneimittel, die von
der zuständigen Behörde eines Mitgliedsstaates in einem nationalen
Zulassungsverfahren auf nationaler Ebene erteilt wurden. In den meisten
Mitgliedsstaaten gibt es keine geeignete Übereinstimmung mit den Europäische
Vorgaben, was Diskrepanzen zwischen den Regelungen dieser Mitgliedsstaaten zur
Folge hat.
Daher ist es das Ziel dieses Vorschlags, die Direktiven
2001/82/EC und 2001/83/EC zu ändern, um die EU-Kommission dazu zu ermächtigen,
den Anwendungsbereich der entsprechenden Variations Regulation, nämlich
Regulation (EC) Nr. 1084/2003, zu erweitern. Dies soll sicherstellen, dass alle
Arzneimittel unabhängig von dem Verfahren, unter dem sie zugelassen wurden, in
Bezug auf die Bewertung, Genehmigung und verwaltungstechnische Behandlung von
Änderungen denselben Kriterien unterliegen.
Der Vorschlag wird begleitet von einer Analyse, einem
so genannten
Impact
Assessment, die 2006 begonnen wurde und von Juli bis September 2007
durch eine Phase der öffentlichen Anhörung ging. Diese öffentliche Anhörung war
im Einklang mit den allgemeinen Prinzipien und Minimalanforderungen der
Kommission für Anhörungen; das Ergebnis waren 19 Rückmeldungen (siehe
GMP-News vom 11. Februar 2008).
Die Folgenanalyse vergleicht und diskutiert verschiedene
Optionen, wie z. B.:
- Teilweise Harmonisierung
- Vollständige Harmonisierung, ohne Übergangsfrist
- Vollständige Harmonisierung, mit Übergangsfrist
- Einflüsse auf Gesellschaft und Umwelt
- Unsicherheits- und Sensibilitätsanalyse
- Einflüsse außerhalb der Europäischen Union
- Allmähliche Auswirkungen
- Mögliche Compliance-Hindernisse
Annex III der Folgenabschätzung führt auch Beispiele für
Änderungen (Verbesserungen) an Arzneimitteln auf, die die Industrie aufgrund der
regulatorischen Bedingungen nicht umsetzte.
Die wichtigsten strategischen Ziele dieser Initiative bestehen
darin, eine Vereinfachung und Harmonisierung zu erreichen und dadurch
sicherzustellen, dass alle zugelassenen Arzneimittel ungeachtet ihres
gesetzlichen Status in Bezug auf die Einschätzung, Genehmigung und
administrative Behandlung von Änderungen denselben Kriterien unterliegen.
Sowohl der Vorschlag als auch die Folgenabschätzung werden nun
im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert werden.
Autor:
Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG
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