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Am 11. April 2008 publizierte die ICH ein Concept Paper mit dem Titel "Q11:
Development and Manufacture of Drug Substances (chemical entities and
biotechnological/biological entities). In dem standardisierten
Harmonisierungsprozess der ICH ist die Erstellung eines Konzeptpapiers der erste
(step 1) von fünf Schritten auf dem Weg zur Finalisierung einer Guideline und
ihrer Anerkennung durch die drei großen Industrieregionen Europa, USA und Japan.
Das Konzeptpapier enthält einen Vorschlag für eine neue Guideline mit der
entsprechenden Begründung.
Was soll nun durch ICH Q11 harmonisiert und geregelt werden?
Die Anforderungen an die Informationen zum Herstellungsprozess von
pharmazeutischen Wirkstoffen im Zulassungsdossier sind regional unterschiedlich
und stellen den Arzneimittelhersteller bei der Einreichung einer Zulassung vor
das Problem, mehrere Versionen der S.2.2 - S.2.6-Kapitel des CTD zu erstellen.
Es ist unklar oder zumindest sehr unterschiedlich, welche Angaben zur
Wirkstoffherstellung die Zulassungsbehörden der verschiedenen Länder jeweils
erwarten und in welcher Detailtiefe dies im Dossier beschrieben werden soll.
Zusätzlich sorgen divergente Anforderungen für chemisch-synthetisch und
biotechnologisch hergestellte Wirkstoffe für weitere unnötige Komplexität.
Daraus ergibt sich eine Harmonisierungslücke, die durch ICH Q11 geschlossen
werden soll.
Der Vorteil einer solchen Vereinheitlichung der Anforderungen liegt auf der
Hand: Einsparung von Zeit und Ressourcen bei der Ersteinreichung von Zulassungen
und natürlich auch bei der Einreichung von melde- und genehmigungspflichtigen
Änderungen im Herstellungsprozess (changes/variations).
Die Beschreibung und Begründung der Entwicklung eines Wirkstoffes und seiner
Herstellung soll sich an den Grundsätzen von ICH Q8, Q9 und Q10 ausrichten. Die
Autoren des Konzeptpapiers halten folgende Aspekte bei der Entwicklung von
Wirkstoffen besonders harmonisierungsbedürftig:
- Auswahl der Ausgangsstoffe für die Wirkstoffherstellung
- Identifizierung wichtiger und kritischer
Herstellungsschritte, Prozesskontrollen, Prozessparameter und die
entsprechende Begründung dafür; ferner die Auswahl analytischer Methoden und
Akzeptanzkriterien zur vollständigen Überwachung und Sicherstellung der
Produktqualität und -konsistenz
- Die Fähigkeit von Prozessen, Verunreinigungen und
produktähnliche Verbindungen abzureichern oder zu entfernen
- Die Überprüfung der Robustheit des Prozesses
- Der Nachweis, dass Verfahren in kleinem Maßstab für die
Validierung geeignet sind
- Die Identifizierung und Kontrolle kritischer
Zwischenprodukte
Nicht nur der Pharma- und Wirkstoffindustrie soll mit dieser
Guideline Arbeit erspart werden; durch die Harmonisierung von Anforderungen im
Rahmen eines Zulassungsprozesses sollten auch die Assessoren der
Zulassungsbehörden einen Vorteil davon haben.
ICH Q11 befindet sich momentan im "Step 1", der Phase der sog. Konsensbildung.
Die Zwischenschritte im Harmonisierungsfahrplan dieser Guideline bis zu "Step 2"
sind folgende:
- Genehmigung des Themas der Guideline / Ernennung des
Rapporteurs und Zusammensetzung der Expertenarbeitsgruppe (expert working
group, EWG): April 2008
- Erste EWG-Sitzung: Juni 2008
- Formale Bestätigung durch Unterzeichnung des "Expert
Signoff sheets", dass ein inhaltlicher Konsens bezüglich der Guideline unter
den Mitgliedern der EWG erreicht ist (=Abschluss von "step 1"): 4. Quartal
2009.
Auf die einzelnen Bestimmungen der Guideline darf man gespannt
sein; allerdings ist wohl erst Anfang 2010 mit einer Konsensus-Guideline zu
rechnen.
Das Q11 Concept Paper finden Sie hier
http://www.ich.org/LOB/media/MEDIA4523.pdf
Den dazugehörigen Business-Plan mit der Beschreibung der Problemstellung und
einer Kosten-Nutzen-Betrachtung können Sie hier ansehen
http://www.ich.org/LOB/media/MEDIA4524.pdf
Autor
Dr. Gerhard Becker
CONCEPT HEIDELBERG
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