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GMP-News
28. April 2008
  

ICH Q11 - Eine neue Guideline zur Entwicklung pharmazeutischer Wirkstoffe ist in Arbeit

 
Am 11. April 2008 publizierte die ICH ein Concept Paper mit dem Titel "Q11: Development and Manufacture of Drug Substances (chemical entities and biotechnological/biological entities). In dem standardisierten Harmonisierungsprozess der ICH ist die Erstellung eines Konzeptpapiers der erste (step 1) von fünf Schritten auf dem Weg zur Finalisierung einer Guideline und ihrer Anerkennung durch die drei großen Industrieregionen Europa, USA und Japan. Das Konzeptpapier enthält einen Vorschlag für eine neue Guideline mit der entsprechenden Begründung.

Was soll nun durch ICH Q11 harmonisiert und geregelt werden?

Die Anforderungen an die Informationen zum Herstellungsprozess von pharmazeutischen Wirkstoffen im Zulassungsdossier sind regional unterschiedlich und stellen den Arzneimittelhersteller bei der Einreichung einer Zulassung vor das Problem, mehrere Versionen der S.2.2 - S.2.6-Kapitel des CTD zu erstellen. Es ist unklar oder zumindest sehr unterschiedlich, welche Angaben zur Wirkstoffherstellung die Zulassungsbehörden der verschiedenen Länder jeweils erwarten und in welcher Detailtiefe dies im Dossier beschrieben werden soll. Zusätzlich sorgen divergente Anforderungen für chemisch-synthetisch und biotechnologisch hergestellte Wirkstoffe für weitere unnötige Komplexität. Daraus ergibt sich eine Harmonisierungslücke, die durch ICH Q11 geschlossen werden soll.
Der Vorteil einer solchen Vereinheitlichung der Anforderungen liegt auf der Hand: Einsparung von Zeit und Ressourcen bei der Ersteinreichung von Zulassungen und natürlich auch bei der Einreichung von melde- und genehmigungspflichtigen Änderungen im Herstellungsprozess (changes/variations).

Die Beschreibung und Begründung der Entwicklung eines Wirkstoffes und seiner Herstellung soll sich an den Grundsätzen von ICH Q8, Q9 und Q10 ausrichten. Die Autoren des Konzeptpapiers halten folgende Aspekte bei der Entwicklung von Wirkstoffen besonders harmonisierungsbedürftig:

  • Auswahl der Ausgangsstoffe für die Wirkstoffherstellung
  • Identifizierung wichtiger und kritischer Herstellungsschritte, Prozesskontrollen, Prozessparameter und die entsprechende Begründung dafür; ferner die Auswahl analytischer Methoden und Akzeptanzkriterien zur vollständigen Überwachung und Sicherstellung der Produktqualität und -konsistenz
  • Die Fähigkeit von Prozessen, Verunreinigungen und produktähnliche Verbindungen abzureichern oder zu entfernen
  • Die Überprüfung der Robustheit des Prozesses
  • Der Nachweis, dass Verfahren in kleinem Maßstab für die Validierung geeignet sind
  • Die Identifizierung und Kontrolle kritischer Zwischenprodukte

Nicht nur der Pharma- und Wirkstoffindustrie soll mit dieser Guideline Arbeit erspart werden; durch die Harmonisierung von Anforderungen im Rahmen eines Zulassungsprozesses sollten auch die Assessoren der Zulassungsbehörden einen Vorteil davon haben.

ICH Q11 befindet sich momentan im "Step 1", der Phase der sog. Konsensbildung. Die Zwischenschritte im Harmonisierungsfahrplan dieser Guideline bis zu "Step 2" sind folgende:

  • Genehmigung des Themas der Guideline / Ernennung des Rapporteurs und Zusammensetzung der Expertenarbeitsgruppe (expert working group, EWG): April 2008
  • Erste EWG-Sitzung: Juni 2008
  • Formale Bestätigung durch Unterzeichnung des "Expert Signoff sheets", dass ein inhaltlicher Konsens bezüglich der Guideline unter den Mitgliedern der EWG erreicht ist (=Abschluss von "step 1"): 4. Quartal 2009.

Auf die einzelnen Bestimmungen der Guideline darf man gespannt sein; allerdings ist wohl erst Anfang 2010 mit einer Konsensus-Guideline zu rechnen.

Das Q11 Concept Paper finden Sie hier http://www.ich.org/LOB/media/MEDIA4523.pdf
Den dazugehörigen Business-Plan mit der Beschreibung der Problemstellung und einer Kosten-Nutzen-Betrachtung können Sie hier ansehen
http://www.ich.org/LOB/media/MEDIA4524.pdf

Autor
Dr. Gerhard Becker
CONCEPT HEIDELBERG

 

 

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