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Die EMEA hat Anfang dieses Jahres ein Question-and-Answers-Dokument zu den
Grenzwerten für genotoxische Verunreinigungen publiziert. Es ist das Ziel dieses
Q-and-A-Dokumentes, häufig gestellte Fragen bezüglich der
Guideline on the Limits of Genotoxic Impurities (EMEA/CHMP/QWP/251344/2006)
zu beantworten.
In Frage 1 heißt es:
Die Guideline muss nicht rückwirkend auf zugelassene Produkte angewendet
werden, solange es keinen konkreten Anlass zur Besorgnis gibt. Was könnte in
Bezug auf die Anwendung auf derzeit am Markt befindliche Produkte als "Grund zur
Besorgnis" gelten?
Antwort
Wenn ein Herstellungsverfahren für Wirkstoffe im Wesentlichen unverändert
bleibt, ist eine Neubewertung im Hinblick auf das Vorhandensein von potentiell
genotoxischen Verunreinigungen im Allgemeinen nicht vonnöten. Jedoch können neue
Informationen auf einen zuvor unbekannten Grund zur Besorgnis hinweisen. Ein
Beispiel dafür sind die Mesylatsalz-Wirkstoffe, die vor einigen Jahren in den
Verdacht gerieten, sie könnten genotoxische Alkylmesylate bilden. Dieser
Verdacht führte dazu, dass ein "Production Statement" verfasst wurde, das eine
spezifische Auswertung des Potentials zur Bildung dieser hoch toxischen Produkte
fordert und jetzt für alle Mesylatsalze in die Monographien des Europäischen
Arzneibuchs integriert wurde.
Mehr zum Thema Impurities und zu der Guideline Genotoxic Impurities erfahren Sie
bei der ECA Conference:
Impurities am 27.-28. Mai 2008 in Prag, Tschechien.
Das vollständige Q and A Dokument der EMEA finden Sie hier:
http://www.emea.europa.eu/pdfs/human/swp/43199407en.pdf
Zusammengestellt von:
Oliver Schmidt
CONCEPT HEIDELBERG
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