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Der Fahrplan für die Überarbeitung des Annex 11 "Computerised Systems" wurde
seitens der EU-Kommission schon im Dezember 2006 angekündigt (siehe auch
GMP-News vom 15. Januar 2007).
Der von der Inspectors Working Group intern abgestimmte Entwurf wurde nun am 11.
April 2008 zur Kommentierung veröffentlicht. Kommentare zu dem Entwurf können
bis zum 31. Oktober 2008 eingereicht werden.
Vor dem Hintergrund, dass Computergestützte Systeme auch zur Dokumentation
GMP-relevanter Daten eingesetzt werden, wurde wie angekündigt auch das Kapitel 4
"Dokumentation" des EG GMP-Leitfadens in Abstimmung zum Annex 11 angepasst.
Auch wenn die Prinzipien des bisherigen Annex 11 lange für die Bewertung
Computergestützter Systeme angewendet wurden, konnten viele Anforderungen aus
neuen regulatorischen und technologischen Entwicklungen doch nur indirekt daraus
abgeleitet werden.
Der jetzt vorliegende Entwurf beinhaltet die Entwicklungen der letzten Jahre,
angesprochen sind insbesondere die PIC PI 011-1 "Good practices für computerised
systems in ‚GxP' regulated environments", die ISO 17799 "A code of practice for
information security management" und der GAMP 5.
Die Inhalte des bisherigen Annex 11 finden sich nach wie vor auch in der
Neufassung wieder, teilweise aber inhaltlich erheblich erweitert.
Principles
- Risk Management
- Personnel
- Validation
- System
- Software
- Data
- User testing and the system's fitness for purpose
- Security
- Accuracy Checks
- Audit Trails
- Signatures
- Change control and configuration management
- Printouts
- Data Storage
- Back Up; Migration; Archiving; Retrieval
- Business Continuity
- Incident Management
- Suppliers
- Batch Release
Wie schon bislang müssen neben dem Annex 11 auch andere
relevante GMP-Prinzipien beachtet werden. Durch den Einsatz von
Computergestützten Systemen darf keine Abnahme der Produktqualität oder der
Qualitätssicherung eintreten. Hierzu soll die Validierung der Systeme sowohl für
den Betreiber als auch für die Überwachungsbehörde die Vertrauensbasis erzeugen.
Dabei soll der Betreiber immer die Kontrolle über die Entwicklung / Validierung
der Systeme behalten.
Deutlich wird auch die neue Bedeutung des Risiko-Managements. Schon Kapitel 1
verlangt dezidiert, dass der Umfang der Validierung und die Überprüfung der
Daten-Integrität auf einer überprüfbaren und dokumentierten Risikoanalyse mit
Blick auf die Produktqualität und Produktsicherheit als auch der Datensicherheit
und Datenqualität bestimmt werden soll.
Das Thema Validierung ist deutlich erweitert worden. Dazu einige wichtige
Aussagen:
- Benutzeranforderungen - müssen durch den gesamten Validierungs-Lebenszyklus
rückverfolgbar (traceable) sein
- Periodische Überprüfungen sollten Aussagen enthalten zum aktuellen Stand der
Systemfunktionalität, zur Fehleraufzeichnungen, zur Upgrade History, zur
Leistung, Zuverlässigkeit und Sicherheit des Systems und zum Validierungsstatus
Umfangreich wurde auch das Thema Validierung von Datenbanken dargestellt, u.a.
sollte diese beinhalten
- Vorkehrungen zur Datensicherheit
- Wiederherstellungsmechanismen
- Belastungstest
Im Bereich der Hardware wird jetzt eine Inventarisierung aller
Computergestützter Systeme gefordert. Folgende Punkte sollten aufgeführt werden:
- Standort und Zweck des Systems
- Risikoeinstufung zu jedem System
- Identifizierung der Systeme mit Einfluss auf regulatorische Aktivitäten
Weiterhin sollen aktuelle Systemspezifikationen vorliegen, die u.a. folgende
Dinge beschreiben sollen:
- die geforderten Systemfunktionen
- Module und deren Beziehung zueinander
- Schnittstellen und externe Verbindungen
- Systemgrenzen
- Hard- und Software-Voraussetzungen
Es kann sicher die Aussage gewagt werden, dass sich insgesamt keine neuen
Anforderungen in diesem Entwurf befinden. Alle, die sich in der Vergangenheit
schon an PIC PI 011-1 oder an den GAMP Guides orientiert haben, dürften keine
Umsetzungsprobleme bekommen. Klar ist auch, dass dieser neue Annex 11 wieder
Zielvorgaben für den gesamten Bereich Computergestützte Systeme im Pharmaumfeld
gibt. Wie diese im konkreten Fall anzuwenden sind, ist und kann auch nicht Ziel
und Zweck dieses Annex sein. Hier muss der Anwender, ausgehend von den
Zielvorgaben, seine eigene Strategie festlegen und umsetzen - natürlich
dokumentiert!
Autor:
Andreas Mangel
CONCEPT HEIDELBERG
Quellen:
http://ec.europa.eu/enterprise/pharmaceuticals/pharmacos/docs/doc2008/2008_04/ gmp_annex_11_consult_200804.pdf
http://ec.europa.eu/enterprise/pharmaceuticals/pharmacos/docs/doc2008/2008_04/ gmp_chap_4_consult_200804.pdf
Kommentare können bis Ende Oktober an die beiden folgenden Adressen geschickt
werden:
entr-gmp@ec.europa.eu und
GMP@emea.europa.eu
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