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11. März 2008
  

Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom Kabinett beschlossen

 
Das Bundeskabinett hat am 23. Januar 2008 die 21. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21.BtMÄndV) beschlossen. Damit werden Änderungen in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorgenommen. Ziel des BtMG ist, das Ausmaß an Suchterkrankungen und Gesundheitsgefährdungen durch eine verminderte Verfügbarkeit von Suchtmitteln zu verringern.

Neu unter das Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden gesundheitsgefährdende Drogen, wie Salvia divinorum (Zauber- oder Aztekensalbei), Benzylpiperazin (BZP) und Oripavin. Salvia divinorum (Zauber- oder Aztekensalbei) enthält einige der stärksten im Pflanzenbereich vorhandenen psychoaktiven Substanzen (Diterpene). Der Konsum kann zu schweren Bewusstseinsveränderungen, Psychosen und anderen gesundheitlichen Störungen führen. Benzylpiperazin (BZP) ist eine synthetische Substanz, die wie Amphetamin und Methamphetamin das zentrale Nervensystem stimuliert. Gemäß einem Risikobewertungsbericht des wissenschaftlichen Beirats der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sollte BZP wegen seiner aufputschenden Eigenschaften, der gesundheitlichen Gefahren und des fehlenden medizinischen Nutzens kontrolliert werden.
Oripavin wird aufgrund einer Empfehlung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen dem Betäubungsmittelrecht unterstellt, die für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich bindend ist.
 
Im Übrigen werden mit der Verordnung die Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Ein Stoff (Modafinil) wird aus dem Anwendungsbereich des BtMG herausgenommen, weil das Abhängigkeitspotential als gering eingeschätzt wird.

Der Bundesrat ist der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses gefolgt und hat der Verordnung zur Änderung mittlerweile zugestimmt. Das Inkrafttreten der Änderungsverordnung ist für den 1. März 2008 geplant.

Die Verordnung finden Sie im Internet unter:
http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_600124/DE/Gesetze-und-Verordnungen/Gesetzes-und-Verordnungsentwuerfe/gesetzes-und-verordnungsentwuerfe-node,param=.html__nnn=true

Autor:
Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG
 

 

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