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26. November 2007
  

Klassifizierung von GMP-Beobachtungen bei verschiedenen Behörden


Viele Aufsichtsbehörden führen interne Dokumente für ihre Inspektoren, um deren Beobachtungen während GMP-Inspektionen zu klassifizieren und um sicher zu stellen, dass beanstandete Mängel einheitlich klassifiziert werden. Deshalb geben diese Dokumente wertvolle Informationen, was Unternehmen möglicherweise während und nach einer Inspektion erwartet.

Beim Vergleich dieser Dokumente wird deutlich, dass Mängel bei verschiedenen Behörden ähnlich beurteilt werden.

Die amerikanische Food & Drug Administration (FDA) erwägt beispielsweise die Ausstellung eines Warning Letters oder andere regulatorische Maßnahmen, wenn ein Unternehmen im Falle von Complaints nicht die entsprechenden Untersuchungen eingeleitet hat, die zur Lösung des Problems führen (Quelle: Compliance Program Guidance Manual for FDA Staff 7356.002).

Das kanadische Health Products and Food Branch Inspectorate führt in ihrem Annex 2 zum Guide „0023 Risk Classification of GMP Observations“ eine Liste mit Mängeln wie z.B. dem Fehlen von Maßnahmen bei Rückrufen, Distributionspraktiken, die keine adäquate Rückrufmaßnahme ermöglichen sowie fehlenden Maßnahmen zur Bearbeitung von Complaints.

Diese Liste ist auch vergleichbar mit der Mängel-Klassifizierung der australischen Behörde: das Fehlen eines entsprechenden Systems oder von Maßnahmen zur Bearbeitung von Complaints führt auch hier zu einer wesentlichen Mangel-Beanstandung.

Weitergehende Informationen sind im Internet unter den folgenden Adressen abrufbar:

 

Mehr zum Thema Organisation und Management von Complaints und Rückrufen erfahren Sie im ECA Education Course Complaint Handling – Pharmacovigilance - Recall am 3./4. Dezember 2007 in Barcelona, Spanien.

Der Umgang mit Reklamationen und Beanstandungen ist Thema bei der Concept Heidelberg Veranstaltung Complaint Handling am 18./19. Februar 2008 in Heidelberg
 

Autor:
Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG