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Am 11. Oktober gab die EMEA den neuen Guideline-Entwurf „Guideline on Stability
Testing: Stability Testing of existing active substances and related finished
products“ zur Konsultation frei (Ende der Konsultationsfrist: 30 April 2008).
Diese Guideline wird das noch gültige und als „Note for Guidance“ bezeichnete
Dokument mit dem gleichen Titel ersetzen. Die Revision dieser Note for Guidance
war notwendig, um eine Anpassung an die Stabilitätsguideline für
Veterinärarzneimittel („Stability Testing of new Veterinary drug substances and
medicinal products“) vorzunehmen, die im Januar 2008 in Kraft treten wird.
Der neue Guideline-Entwurf enthält im Wesentlichen folgende
neue Vorgaben für die Erhebung von Stabilitätsdaten für Wirkstoffe und
Fertigarzneimittel im Rahmen einer Zulassung:
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Die Guideline gilt ausdrücklich auch für pflanzliche
Arzneimittel und Zubereitungen; diese sind im Geltungsbereich der bislang noch
gültigen Fassung nicht genannt.
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Neben „long term“ (25°C) und „accelerated“ (40°C) testing
werden auch „intermediate conditions“, d.h. Testbedingungen im mittleren
Temperaturbereich bei 30°C und 65% RH, vorgeschrieben (Ausnahme: Wirkstoffe
und Arzneimittel, die im Kühl- oder Gefrierschrank gelagert werden müssen).
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Langzeitstudien (long term studies) können wahlweise bei
25°C/60% RH oder bei 30°C/65% RH durchgeführt werden. Im letzteren Fall müssen
keine zusätzlichen Daten bei 30°C/65% RH erhoben werden.
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Für Langzeitstudien können bereits 6-Monats-Daten im
Zulassungsdossier angegeben werden.
Insgesamt ist der neue Guideline-Entwurf in seinen Angaben zu
den Prüfbedingungen der verschiedenen Wirkstofftypen und
Arzneimittel-Darreichungsformen wesentlich differenzierter. Eine gute Hilfe sich
in der Komplexität der unterschiedlichen Vorgaben zurechtzufinden, bietet der
Entscheidungsbaum im Anhang des Dokuments. Hier findet man eine Orientierung für
die Abschätzung von Halbwertszeiten oder Retest-Perioden.
Die EMEA Draft Guideline finden sie
hier.
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