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5. November 2007
  

Fachbeitrag zur Rolle der Qualified Person im AMG

 
Immer wieder erreichen uns Fragen zu den Verantwortlichkeiten und der Rolle der Qualified Person nach dem Arzneimittelgesetz. Ein Fachbeitrag beleuchtet die aktuelle Situation sehr anschaulich, auch wenn er bereits kurz nach der Verabschiedung der 14. AMG-Novelle im Jahre 2005 erstmals publiziert wurde:

"Neben besonders wichtigen Änderungen wie der Ergänzung des Herstellungsbegriffes um den Terminus der Freigabe sowie die Definitionserweiterung für den "pharmazeutischen Unternehmer" ist die Einführung der "qualified person" (sachkundigen Person) von besonderer Bedeutung, die bereits in Art. 48 der Richtlinie 2001/83/EG und Art. 52 der Richtlinie 2001/82/EG, wonach der Inhaber einer Herstellungserlaubnis ständig und ununterbrochen über mindestens eine sachkundige Person verfügen muss, benannt wurde. Die Richtlinien drängten auf Umsetzung in nationales Recht." Vorab wurde "die "qualified person" lediglich in § 7 PharmBetrV erwähnt. Nun hat sie auch ihren Platz im AMG gefunden, mit zahlreichen Auswirkungen, wie noch zu zeigen sein wird."

Mehr finden sie hier:
http://www.arzneimittel-und-recht.de/06_online/online-bericht_gross.htm
 

Den aktuellen rechtlichen Hintergrund wiederzugeben und zu interpretieren und Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen Ziel der folgenden Veranstaltungen:

Zusammengestellt von:
Oliver Schmidt
CONCEPT HEIDELBERG
 
 

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