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GMP-News
5. November 2007
  

EU Kommission publiziert den Entwurf der neuen Variation Regulation

 
Die Teilnehmer der APIC Conference (www.api-conference.org) erfuhren am 25. Oktober aus erster Hand von Nicolas Rossignol von der EU Kommission die Details des neuen Entwurfes zur neuen Variation Regulation. Am gleichen Tag hat die EU Kommission den Entwurf sowie eine umfassende Erläuterung und die Vorschläge der Industrieverbände veröffentlicht.

Der neue Vorschlag berücksichtigt viele der von der Industrie gewünschten Verbesserungen. Unter Beachtung der ICH Guidelines Q8, Q9 und Q10 werden die umfangreichen Veränderungen in fünf Kernthesen erläutert:

These 1: Rein Nationale Zulassungen
Ein Vorschlag sieht vor, die rechtliche Grundlage der Variation Regulation zu ergänzen, um rein nationale Zulassungen innerhalb des überarbeiteten gesetzgebenden Rahmens bzgl. Variations einzuschließen. Damit wären in Bezug auf Zulassung und Behandlung von Changes alle zugelassenen Arzneimittel den gleichen Bedingungen unterworfen - ungeachtet des vorherigen Zulassungsprozesses (rein national, gegenseitige Anerkennung, dezentralisiert, zentralisiert).

These 2: ICH
Design Space

In dem im Oktober 2006 veröffentlichten Diskussionspapier wurde vorgeschlagen, bestimmte von der International Conference on Harmonisation (ICH) entwickelte Ansätze formal in die Variation Regulation aufzunehmen: "Design Space". Die Einführung von "Design Space" ist die Grundlage für einen offeneren, flexibleren regulatorischen Ansatz. Changes innerhalb eines frei gegebenen "Design Space" würden danach keinen Änderungsantrag erfordern. Die Anwendung wäre jedoch dem Inhaber der Zulassung frei gestellt. Der "Design Space" wird dabei eingeführt und geprüft entweder (i) als Teil des ersten Zulassungsantrages oder (ii) unabhängig vom Zulassungsantrag zu einem späteren Zeitpunkt. Die Einführung eines neuen "Design Space" oder die Änderung eines zugelassenen "Design Space" werden als Type II Variations eingestuft.

Kontinuierliche Verbesserungen in der Herstellung
Über den "Design Space" hinaus führen die ICH Guidelines Q8, Q9 und Q10 moderne Werkzeuge ein (Risikomanagement, Qualitätssysteme), die über den Lebenszyklus des Produktes in der Herstellung kontinuierliche Verbesserungen erleichtern könnten, dabei aber weiterhin die Kontrolle über den hohen Qualitätsstandard ermöglichen. Deshalb wurde vorgeschlagen, den Entwurf der in Abschnitt 8.1 erwähnten detaillierten Guideline als Gelegenheit zu nutzen, um die Implementierung dieser ICH Qualitätswerkzeuge mit den Mitgliedsstaaten, der EMEA und anderen interessierten Parteien von Fall zu Fall zu diskutieren. In welchen Fällen könnte z.B. die Tatsache, dass ein Hersteller ICH Q9-Q10 einhält, ausreichen, um eine gegebene Variation als unbedenklich für die Arzneimittelsicherheit zu betrachten und sie durch einen flexibleren Prozess zu validieren?

These 3: "Do and Tell"-Verfahren
Um die Anzahl an Variations-Maßnahmen weiter zu reduzieren und um den Behörden zu ermöglichen, sich weiter auf die Changes zu konzentrieren, die einen echten Einfluss auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit haben, wird für Type IA Variations ein "Do and Tell"-Verfahren eingeführt. Solche Variations erfordern keine vorherige Freigabe und können jederzeit implementiert werden, bevor die Behörden darüber informiert werden.

These 4: Arbeitsteilung
Angesichts der Kommentare zu dem Diskussionspapier wurde vorgeschlagen, in folgenden Fällen ein "Arbeitsteilungsverfahren" einzuführen: (a) wenn der Change ein Arzneimittel betrifft, das in verschiedenen Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene zugelassen wurde; (b) wenn der Change verschiedenen Arzneimittel betrifft.

These 5: TYPE IB als Standard
Ein weiterer Vorschlag sieht vor, dass Variations, die nicht explizit als Type IA, II oder als line extension erkannt werden, als Standard als Type IB Variations behandelt werden (und nicht mehr länger als Typ II).

Weiter Vorschläge

Klassifizierung von Variations
Derzeit werden die Bedingungen für Variations in den Anhängen der Regelwerke der Kommission aufgeführt. Um mehr Flexibilität zu gewährleisten wurde vorgeschlagen

  • im Gesetzestext allgemeine Definitionen für Variations einzuführen (Type IA, IB, II, line extension);
  • die heutigen Annexe mit detaillierten Guidelines zu den Klassifizierungsbedingungen von Variations zu ersetzen (außer für line extension). Diese Guidelines sollen von der Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedsstaaten, der EMEA und anderen Parteien entworfen werden;
  • mit Bezug auf unklassifizierte Variations (siehe Abschnitt 7) ein wissenschaftliches Empfehlungsverfahren einzuführen.

Gruppierung von Variations
Bisher können Variations innerhalb einer einzigen Einreichung nicht gruppiert werden, es sei denn, sie sind alle Folge eines gegebenen Change. Einige Interessengruppen forderten während der öffentlichen Anhörungsphase in den Jahren 2006/2007 jedoch, Gruppierungen von Variations einzuführen. Das bedeutet, dass mehrere Variations zusammen und auf einmal eingereicht werden können. Auf dieser Grundlage umreißt der Vorschlagsentwurf eine Reihe von Fällen, in denen eine Gruppierung von Variations erlaubt werden könnte (siehe Annex II zum Vorschlag). Diese Gruppierungen werden entsprechend dem Verfahren der riskantesten Variation innerhalb der Gruppierung bewertet. Wichtig ist jedoch, dass die Gruppierungen auch für das Arbeitsteilungsverfahren infrage kommen. (siehe Abschnitt 6).

  • Der Vorschlag für den Gesetzesentwurf ist hier verfügbar.
  • Das Consultation Paper mit detaillierten Erklärungen zum Beratungsprozess und zum Inhalt des Vorschlags für den Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.

Im Juli/September 2007 wurde bzgl. der Mitentscheidung bei der Prüfung der Variation Regulation eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Anhörung ist hier verfügbar. Die Kommentare der Interessengruppen sind hier abrufbar.

Kommentare zum Vorschlag für den Gesetzesentwurf und zum Consultation Paper sollten bis Freitag, den 4. Januar 2008 per e-mail an nicolas.rossignol@ec.europa.eu gehen.

Zusammengestellt von:
Oliver Schmidt
CONCEPT HEIDELBERG
 

 

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