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In regelmäßigen Abständen beantworten Experten aus Behörden und Industrie
Fragen, die häufig im Rahmen von Veranstaltungen gestellt werden - dieses Mal
ein Auszug zum Thema Fertigspritzen. Die gesamten Q&As
werden in der nächsten Ausgabe des GMP Journals* veröffentlicht, das Ende
Oktober erscheinen wird.
Inspektionen von Fertigspritzenlinien
Dr. Daniel Müller, Regierungspräsidium Tübingen
Beim Fall, in dem der Arzneimittelhersteller (Pharm.
Hersteller) die Aufbereitung der Packmittel selbst durchführt, auch als
Bulkprozess bezeichnet, sind ausreichend Inprozesskontrollen durchzuführen, die
den Aufbereitungsprozess überwachen. Sind hier Inprozesskontrollen zu Sterilität
und Endotoxingehalt der Packmittel an einer geeigneten Stelle im Prozess (z.B.
nach Waschen, Sterilisieren, Entpyrogenisieren) von den Regularien / Guidelines
gefordert?
Einerseits fordern die GMP-Regularien, Prozesse durch ausreichende und geeignete
Inprozesskontrollen zu begleiten. Durch dieses ‚Monitoring' soll die
Prozessstabilität und damit auch die Produktqualität gewährleistet werden.
Andererseits sind kritische (qualitätsbestimmende) Herstellungsprozesse - also
auch die Aufbereitungsprozesse für die Packmittel - zu validieren, um deren
Eignung zu zeigen. Validierte Prozesse sollten dann reproduzierbar Produkte
guter Qualität liefern.
Alle Prozessschritte ‚trotz Validierung' mit IPC abzusichern wäre übertrieben,
gar keine IPC mehr durchzuführen, sicherlich ebenso wenig sinnvoll. Eine
Risikoanalyse sollte ergeben, wo kritische Prozessschritte vorliegen, die aus
Sicherheitsgründen noch mit von einer IPC begleitet werden. Klassisches Beispiel
einer solchen industrieweit üblichen IPC ist die chargenbegleitende
Füllmengenkontrolle, die trotz einer Qualifizierung der Abfüllmaschine
durchgeführt wird.
Reichen die risikobasierte Klassifizierung der möglichen Fehler und eine
Limitierung dieser Fehler für die Gestaltung einer SOP zur optischen Kontrolle
von Fertigspritzen aus? Gibt es hier Unterschiede in der Routineproduktion von
Marktware und der Herstellung von Klinischen Prüfmustern.
Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dazu kommen sollte aber
auf jeden Fall auch eine Begrenzung der Summe der Fehlerklassen, um den
Gesamtausschuss auf einem akzeptablen Niveau zu halten. Eine genaue
Fehlerbeschreibung, noch besser (Digital)Fotos von Defektmustern oder reale
Anschauungsmuster sollten die Fehlertabellen natürlich ergänzen. Eine Line
Clearance der Arbeitsplätze (Bereinigen von Fremd- und Vorgängerprodukten) ist
im Falle jeglicher optischer Kontrolle ebenso wichtig, fehlt aber leider in
manchen Fällen in den SOPs zur optischen Kontrolle.
Gibt es für die Gestaltung des Media Fills bei Fertigspritzenlinien besondere
Vorgaben, welche Manipulationen unbedingt durchgeführt sollten, welche eventuell
ausgelassen werden dürfen (z.B. Wechseln von Abfüllnadeln)?
Nein, denn es gilt auch hier der Grundsatz, dass alle im Routinebetrieb
zugelassenen Eingriffe/Manipulationen auch im Media Fill abgedeckt sein müssen.
Dies gilt für aseptische Abfülllinien von Fertigspritzen genauso wie für Vials
oder Ampullen.
Welche Eingriffe man für den Routinebetrieb zulässt und welche nicht, ist
zunächst Entscheidung der Firma. Allerdings darf ein Media Fill nicht zur
Rechtfertigung unnötiger Kontaminationsrisiken missbraucht werden. Daher ist
auch hier eine risikobasierte Entscheidung notwendig, die in
Behördeninspektionen sicher hinterfragt wird.
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