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Mit dem im September 2005 novellierten Arzneimittelgesetz und der Arzneimittel-
und Wirkstoff-Herstellungsverordnung (AMWHV) vom November 2006 wurden die
Vorgaben der europäischen Council Directives (EG-Richtlinien) in nationales
Recht umgesetzt. Die in der EG-Gesetzgebung schon seit 1975 etablierte Qualified
Person ist nun auch in den genannten deutschen Regelwerken als sachkundige
Person verankert.
Als öffentlich-rechtlicher Garantenträger ist die sachkundige Person
verantwortlich für die Endfreigabe von Chargen. Mit ihrer Unterschrift bestätigt
sie, dass eine Charge den vorgegebenen Spezifikationen entspricht und in einem
GMP-konformen System gefertigt wurde. Diese systembezogene Aussage ist erheblich
umfassender als die chargenbezogene Bestätigung, die allein auf die Einhaltung
der Spezifikationen abzielt. Dementsprechend umfangreich ist der Aufgaben- und
Pflichtenkatalog der sachkundigen Person.
Mit der aktuellen Ausgabe "Die Qualified Person" aus der Schriftenreihe 'pharma
technologie journal' werden sowohl die Anforderungen an die sachkundige Person
als auch das systemorientierte Rollenverständnis von anerkannten Experten, die
meist selbst als sachkundige Person tätig sind, vorgestellt und diskutiert. Die
Fach- und Praxisberichte zeigen Möglichkeiten auf, GMP-Anforderungen im
betrieblichen Alltag von Pharmaunternehmen effizient und praxisnah umzusetzen.
Die Bestellseite mit einem Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe "Die
Qualified Person" sowie einer Leseprobe finden Sie
hier.
Hier finden Sie außerdem eine
Übersicht aller bisher erschienenen Pharma Technologie Journale.
Quelle:
Editio Cantor Verlag
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