FOREN-ARCHIV
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AW: Archivierungsdauer Beitrag von Rolf Breßer geschrieben am 27.1.2009 um 18:13
Originalbeitrag: Archivierungsdauer geschrieben von Wyler Marc am 15.1.2009 um 11:42) Mit der Archivierungsdauer ist es nicht immer so einfach. Anbei ein paar Vorgaben, wobei Rohdaten unter den Oberbegriff der Dokumentation fallen:
Freigaben: Hierzu finden sich Angaben in der AMWHV §20 ("...mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, jedoch nicht weniger
als fünf Jahre aufzubewahren.").
Stabilitäten: Da die Daten i.d.R. Eingang in ein Dossier finden, sollten diese mind. über die Lebensdauer dieses Dossierinhalts aufbewahrt werden.
Referenzsubstanzen: Hier kommt es auf die Verwendung an, und es ist entsprechend das oben gesagte zu beachten.
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