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AW: Archivierungsdauer

Beitrag von Rolf Breßer geschrieben am 27.1.2009 um 18:13

Originalbeitrag: Archivierungsdauer geschrieben von Wyler Marc am 15.1.2009 um 11:42)

Mit der Archivierungsdauer ist es nicht immer so einfach. Anbei ein paar Vorgaben, wobei Rohdaten unter den Oberbegriff der Dokumentation fallen:

Freigaben: Hierzu finden sich Angaben in der AMWHV §20 ("...mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, jedoch nicht weniger
als fünf Jahre aufzubewahren.").

Stabilitäten: Da die Daten i.d.R. Eingang in ein Dossier finden, sollten diese mind. über die Lebensdauer dieses Dossierinhalts aufbewahrt werden.

Referenzsubstanzen: Hier kommt es auf die Verwendung an, und es ist entsprechend das oben gesagte zu beachten.

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