FOREN-ARCHIV
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AW: AMWHV, Inverkehrbringen, Rückstellmuster Beitrag von Bernd Renger geschrieben am 6.3.2008 um 14:47
Originalbeitrag: AMWHV, Inverkehrbringen, Rückstellmuster geschrieben von Klaus Kramer am 29.1.2008 um 09:14) Hallo,
Hier die kürzeren Antworten.
§ 17: Ja, sie müssen irgendwo in ihrer Versanddokumentation einen Satz einbauen, in dem diese Angaben enthalten sind.
§ 18: Nein, das ist ein Missverständnis. Wenn Sie eine Bulkcharge in verschiedenen Aufträgen an verschiedenen Tagen verpacken, dann müssen Sie von diesen einzelnen Verpackungsaufträgen jeweils ein Muster aufbewahren.
Grüsse, Bernd Renger
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